Die Europäische Kommission hat die asiatische E-Commerce-Plattform Shein dazu aufgefordert, umfassendere Angaben über die Handhabung illegaler Waren und die Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme zu machen. Als Grundlage für dieses Auskunftsersuchen dient das EU-Gesetz für digitale Dienste, bekannt als Digital Services Act (DSA). Ziel ist es, detaillierte Einblicke in die Methoden des Unternehmens zu erhalten, die den Verbraucherschutz betreffen, sowie in den Schutz der Nutzerdaten auf der Plattform.
Shein, ein weltweit operierender Mode- und Sportartikelhändler mit Ursprung in China und derzeitigem Sitz in Singapur, hat bis zum 27. Februar Zeit, die geforderten Informationen zu liefern. Die Europäische Kommission wird anhand dieser Informationen über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden. Sollte das E-Commerce-Unternehmen ungenaue oder unvollständige Angaben einreichen oder sich der Beantwortung der Fragen verweigern, drohen ihm empfindliche Bußgelder.
Das Digital Services Act (DSA) zielt darauf ab, Plattformen zur schnelleren Entfernung illegaler Inhalte zu bewegen und den Nutzern zu ermöglichen, solche Inhalte einfacher zu melden. Große Plattformen unterliegen dabei strengeren Vorschriften, um den Vertrieb von problematischem Content zu minimieren. Andernfalls könnten Strafen von bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes drohen.
Zudem hatten die Behörden erst kürzlich eine separate Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Shein den Anforderungen bei missbräuchlichen Vertragsbedingungen und unlauteren Geschäftspraktiken gerecht wird. Diese Untersuchung erfolgt unter Aufsicht der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit nationalen Verbraucherschutzbehörden.
Trotz der Beliebtheit von Plattformen wie Shein in Deutschland aufgrund ihrer günstigen Preise, stehen sie in der Kritik. Die Bedenken beziehen sich auf die Qualität der Produkte, fehlende Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Vertreter der Plattformen weisen diese Vorwürfe jedoch zurück.