In einem juristisch komplexen Fall, der am heutigen Freitag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird, könnte das Schicksal einer Familie aus Brandenburg besiegelt werden. Die zentrale Frage ist, ob die Familie aufgrund eines Verfahrensfehlers ein auf ihrem Grundstück erbautes Haus abreißen und das Gelände räumen muss. Der Ursprung dieser Auseinandersetzung liegt im Jahr 2010, als die Familie das Baugrundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwarb und daraufhin ihr Heim errichtete.
Jedoch wurde der Zuschlag nachträglich aufgehoben, weil das Landgericht Potsdam befand, die zuständige Behörde habe sich nicht ausreichend bemüht, den ursprünglichen Eigentümer ausfindig zu machen. Dieser forderte daraufhin das etwa 1.000 Quadratmeter große Grundstück gerichtlich zurück. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied größtenteils zu seinen Gunsten und verlangte, dass die Familie innerhalb eines Jahres das Gebäude abreißt und das Grundstück räumt. Zusätzlich wurde die Löschung einer Grundschuld über 280.000 Euro inklusive Zinsen gefordert, welche die Familie für die Baukosten aufgenommen hatte, sowie eine Zahlung von 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks an den Eigentümer.
Die von dieser Entscheidung betroffenen Eheleute legten daraufhin Revision ein, wodurch der Fall nun beim BGH anhängig ist. Die ursprünglich gesetzte Frist für den Abriss und die Räumung wurde in der Zwischenzeit verlängert. Ob der BGH bereits heute ein Urteil verkünden wird, ist noch ungewiss.