BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) ist eine deutsche Behörde, die für die Prüfung und Indizierung von jugendgefährdenden Medieninhalten zuständig ist. Die BPjM wurde im Jahre 1954 gegründet und untersteht dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Hauptaufgabe der BPjM besteht darin, sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche vor potenziell schädlichen oder jugendgefährdenden Inhalten geschützt werden.
Die BPjM führt eine umfassende Prüfung von Medieninhalten durch, um festzustellen, ob diese für Kinder und Jugendliche schädlich sein könnten. Dies betrifft vor allem Filme, Bücher, Videospiele, Musik und Internetinhalte. Die Prüfung erfolgt anhand eines festgelegten Katalogs von Kriterien, der in §18 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgelegt ist. Dabei werden insbesondere Gewaltverherrlichung, Pornografie oder Verharmlosung von Drogenkonsum berücksichtigt.
Wenn die BPjM zu dem Schluss kommt, dass ein Medium jugendgefährdend ist, kann es auf die sogenannte "Liste der jugendgefährdenden Medien" gesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass der Verkauf, Vertrieb und die Werbung für diese Medien in Deutschland beschränkt oder sogar verboten werden können. Ebenso können Jugendschutzfilter in Software und Internetfilter verwendet werden, um den Zugang zu diesen Inhalten einzuschränken.
Die Arbeit der BPjM trägt maßgeblich zum Jugendmedienschutz in Deutschland bei. Durch ihre Prüfung und Indizierung hilft sie Eltern, Pädagogen und anderen Verantwortlichen dabei, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu potenziell schädlichen Inhalten zu kontrollieren. Die Liste der jugendgefährdenden Medien ist öffentlich zugänglich und dient als Orientierungshilfe für den Jugendschutz.
Insgesamt spielt die BPjM eine wichtige Rolle dabei, die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Jugendschutz zu wahren. Sie stellt sicher, dass jugendgefährdende Medien erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Kinder und Jugendliche vor den potenziellen negativen Auswirkungen dieser Inhalte zu schützen.