In einem bahnbrechenden Urteil hat die spanische Marktaufsichtsbehörde CNMC Booking.com zu einer noch nie da gewesenen Kartellstrafe von 413 Millionen Euro verurteilt.
Der Vorwurf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Ausnutzung von Hotels und Verbrauchern durch restriktive Preisbindungsvereinbarungen. Dieses Urteil könnte das Buchungsverhalten von Millionen von Urlaubern verändern und neue Chancen für den direkten Hotelvertrieb eröffnen.
Das Ende der Bestpreisklausel
Die sogenannten „engen Ratenparitätsklauseln“, die Hotels daran hindern, niedrigere Preise auf ihren eigenen Websites anzubieten als auf Booking.com, stehen im Zentrum des Konflikts.
Diese Praktiken haben dem Online-Vermittler bisher ermöglicht, die besten Preise exklusiv zu kontrollieren. Andere Länder wie Frankreich und Österreich haben ähnliche Gesetze gegen diese Klauseln erlassen, und nun folgt auch Spanien diesem Beispiel.
Für die Verbraucher bedeutet das: mehr Wettbewerb und potenziell niedrigere Preise, wenn sie direkt bei den Hotels buchen.
Eine umstrittene Geschäftspraxis
Booking.com und seine US-amerikanische Muttergesellschaft haben auf das Urteil empört reagiert, betonen jedoch, dass sie geplant hatten, die Bestpreisklauseln bis Ende des Jahres in der EU aufgrund des neuen Digital Markets Act (DMA) ohnehin einzustellen.
Dennoch hat die CNMC entschieden, dass das Verhalten von Booking in der Vergangenheit nicht zu rechtfertigen ist und hat zusätzlich zu der Geldstrafe mehrere Verhaltenspflichten auferlegt, um ähnliche Verstöße in der Zukunft zu verhindern.
Kritik der Hotelbranche
Hoteliers sehen das Urteil als längst überfällig. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), argumentiert, dass Booking.com zwar weiterhin eine starke Position im Markt behalten wird, die Hotels aber nun mehr Freiheit haben werden, ihre Preise selbst zu gestalten.
Diese Entwicklung könnte die Abhängigkeit der Hotels von der Plattform verringern und ihnen ermöglichen, ihre Vermarktungsstrategien diversifizierter zu gestalten.
„Der Anteil von Booking.com in Spanien“, stellte die Marktaufsichtsbehörde CNMC fest, „schwankte im Untersuchungszeitraum zwischen 70 und 90 Prozent.“
Langfristige Auswirkungen auf den Markt
Trotz der Kritik, dass die Vertragsklauseln von Booking.com die Marktmacht missbrauchen, bleibt abzuwarten, wie sich die Aufhebung der Bestpreisklauseln langfristig auf die Wettbewerbsfähigkeit von Booking.com auswirken wird.
Der Online-Vermittler bietet zahlreiche Dienstleistungen, die für Hotels weiterhin attraktiv sein könnten, wie die Übersetzung von Angeboten in verschiedene Sprachen und Zahlungsabwicklungen.
Ein neues Kapitel für die Online-Buchungsbranche
Die Entscheidung der CNMC markiert einen signifikanten Wendepunkt in der Online-Reisebranche, besonders in einem Land, in dem Booking.com Marktanteile zwischen 70 und 90 Prozent hatte.
Dies könnte als Präzedenzfall für andere Märkte dienen, in denen ähnliche Praktiken angewandt werden. Für Verbraucher und Hotels eröffnet das Urteil neue Möglichkeiten, sich von den Fesseln restriktiver Vertragsbedingungen zu befreien und den Markt für echten Wettbewerb zu öffnen.