05. Februar, 2025

Wirtschaft

BGH verhandelt über Negativzinsen: Rückforderung möglich?

BGH verhandelt über Negativzinsen: Rückforderung möglich?

In der Finanzwelt sorgte die Einführung von Negativzinsen bei Sparerinnen und Sparern über Jahre hinweg für Unmut. Lange Zeit mussten Kunden für ihr Guthaben zahlen, anstatt Zinsen zu erhalten. Nach der Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) im Sommer 2022 verschwanden diese Strafzinsen weitgehend, aber die rechtliche Grundlage blieb umstritten. Nun beschäftigt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe diese kontroverse Praxis.

Seit Juni 2014 mussten Banken im Euroraum zahlen, um überschüssige Gelder bei der EZB zu parken. Auf dem Höhepunkt der Negativzinsphase betrug dieser Zinssatz 0,5 Prozent. Um diese Kosten auszugleichen, reichten viele Institute diese an Kundinnen und Kunden weiter. Erst im Juli 2022 wurden die Negativzinsen abgeschafft, was auch bei den Banken zur Rücknahme der Verwahrentgelte führte.

Der 11. Zivilsenat des BGH diskutiert über Klagen der Verbraucherzentralen aus Sachsen, Hamburg und dem Bundesverband, die gegen vier Banken vor Gericht gezogen sind. Streitpunkt sind die Verwahrentgelte, die von den Instituten für Einlagen auf Konten erhoben wurden. Die Verbraucherschützer klagen auf Unterlassung und teilweise Rückzahlung dieser Entgelte. Ob bereits ein Urteil zu erwarten ist, bleibt abzuwarten.

Eine Umfrage von Verivox zeigt, dass im Mai 2022 von mindestens 455 Geldhäusern in Deutschland Negativzinsen gefordert wurden. Mehr als jeder achte Befragte gab an, solche Zinsen gezahlt zu haben. Die Aussicht auf eine Rückzahlung bewegt viele, auf ein positives Urteil aus Karlsruhe zu hoffen.

Kritik gibt es vor allem an der rechtlichen Grundlage für die Verwahrentgelte. David Bode vom Verbraucherzentrale Bundesverband argumentiert, dass eine echte Verwahrung nicht gegeben sei, da die Banken das Geld weiter nutzen und daraus Kapital schlagen. Dies sei eine unregelmäßige Verwahrung, die andere rechtliche Verpflichtungen nach sich ziehe. Der Anspruch der Banken auf Verwahrentgelte könnte demnach unrechtmäßig sein.

Ein möglicher Richterspruch gegen die Praxis der Negativzinsen könnte Anleger ermutigen, gezahlte Entgelte rückzufordern. Eine klare juristische Regelung wäre zudem essentiell, um in künftigen Niedrigzinsphasen Rechtssicherheit zu schaffen, kommentiert Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen.