24. Oktober, 2024

Wirtschaft

BGH Verhandelt Haftungsfrage bei Autowaschanlagen

BGH Verhandelt Haftungsfrage bei Autowaschanlagen

Die Frage, ob Betreiber von Autowaschanlagen für Schäden an Fahrzeugen während des Waschvorgangs haften, beschäftigt momentan den Bundesgerichtshof (BGH). Besonders brisant ist der aktuelle Fall, da sowohl das Fahrzeug als auch die Waschanlage in einwandfreiem Zustand waren, wie der vorsitzende Richter, Rüdiger Pamp, in der mündlichen Verhandlung hervorhob. Im Kern geht es um die Bewertung von Haftung und Verantwortlichkeit. Die endgültige Entscheidung des Siebten Zivilsenats wird für den 21. November erwartet. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Range Rover, dessen Heckspoiler beim Waschvorgang abgerissen wurde, was zu weiteren Schäden am Fahrzeug führte. Der Spoiler gehörte zur serienmäßigen Ausstattung des Wagens. Der geschädigte Fahrer fordert von der Betreiber-Tankstelle der Waschanlage einen Schadensersatz von über 3.200 Euro und strebt nun eine Klärung vor Gericht an (Az. VII ZR 39/24). Die Vorinstanzen waren in ihrem Urteil uneins. Während das Amtsgericht Ibbenbüren die Waschanlagenbetreiber zunächst zur Zahlung verurteilte, wies das Landgericht Münster die Klage ab. Es kam zu der Auffassung, dass Betreiber nur bei einer objektiven Pflichtverletzung haften müssten. Mangels Fehlfunktion in der Anlage liege die Verantwortung beim Fahrer, insbesondere wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Bauweise ungeeignet für den Waschvorgang ist. Im Zuge der Verhandlungen fragte Richter Pamp, ob die Verantwortung für die Kompatibilität zwischen Fahrzeug und Anlage tatsächlich, wie vom Landgericht argumentiert, beim Fahrer liege. Darüber hinaus steht die Frage im Raum, ob die Betreiber nicht doch verpflichtet gewesen wären, den Fahrer auf mögliche Risiken hinzuweisen. Der Senat kündigte an, diese Fragen intensiv zu prüfen. Eine endgültige Entscheidung der Karlsruher Richter zur Haftungsfrage ist jedoch noch nicht in Sicht.