03. April, 2025

Pharma

BGH-Urteil: Strengere Datenschutzrichtlinien für Medikamentenverkauf im Internet

BGH-Urteil: Strengere Datenschutzrichtlinien für Medikamentenverkauf im Internet

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Anbieter von Medikamenten über Online-Plattformen wie Amazon Marketplace sind verpflichtet, vor der Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten deren ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Dieses Urteil trägt den Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Rechnung und schützt sensible Gesundheitsdaten, zu denen auch persönliche Informationen wie Name und Lieferadresse zählen.

Laut Europäischem Gerichtshof fallen selbst apothekenpflichtige Medikamente, die keiner Verschreibungspflicht unterliegen, unter diese Schutzbestimmungen. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch betonte, dass die Einwilligung der Verbraucher zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte dient, indem sie selbst entscheiden können, welche Daten sie preisgeben möchten, um am Markt teilzunehmen und Verträge abzuschließen.

In den beiden verhandelten Fällen klagten Apotheker seit Jahren über die rechtlichen Herausforderungen des Medikamentenvertriebs auf digitalen Märkten. Nachdem das Oberlandesgericht Naumburg in früheren Instanzen bereits Datenschutzverstöße festgestellt hatte, bestätigte der BGH nun diese Einschätzungen. Damit scheiterten die Revisionen der Beklagten, die weiterhin ihre Praktiken ändern müssen, um den Datenschutzvorgaben gerecht zu werden.