In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Betreiber von Autowaschanlagen bei Schäden an serienmäßig ausgestatteten Fahrzeugen haften müssen. Die hohen Richterinnen und Richter urteilten, dass das Risiko nicht der Autofahrer trägt, wenn die Konstruktion der Anlage für ein marktgängiges Fahrzeug ungeeignet ist. Konkret ging es um einen Fall, in dem ein Heckspoiler eines Range Rover während des Waschens Schaden nahm. Der Spoiler, der serienmäßig am Fahrzeug angebracht war, wurde vom höchsten deutschen Zivilgericht als ordnungsgemäßes Zubehör anerkannt. Die Tankstelle, die die Waschanlage betreibt, muss dem Kläger aus Rheine daher den kompletten Betrag von über 3.200 Euro als Schadenersatz zahlen. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp betonte die zumutbare Erwartung, dass Fahrzeuge unbeschädigt aus Waschanlagen herauskommen. Trotz des ordnungsgemäßen Zustands der Waschanlage war diese nicht geeignet für das Fahrzeug des Klägers, was ausreichte, um eine Haftung der Tankstelle zu begründen.