03. April, 2025

Law

BGH stärkt Klagebefugnis der Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen

BGH stärkt Klagebefugnis der Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Verbraucherverbände in Fällen von Datenschutzverletzungen gegen Unternehmen gerichtlich vorgehen können. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Sieg für die Verbraucherschützer dar, die sich im Rechtsstreit mit dem Technologieriesen Meta, vormals Facebook, befanden. Der Fall war bereits zweimal zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) übergeben worden, bevor er nun in Deutschland entschieden wurde.

Im Mittelpunkt stand eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, der Facebook vorwarf, im 'App-Zentrum' für kostenlose Online-Spiele von Drittanbietern die Nutzer unzureichend über die Erhebung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten informiert zu haben. Ein einfacher Klick auf 'Sofort spielen' hätte genügt, um eine Datenübermittlung an die Spielbetreiber zu autorisieren, was auch die Veröffentlichung von 'Statusmeldungen, Fotos und mehr' durch die Anwendungen einschloss.

Bereits im Jahr 2020 hatte der Vorsitzende Richter des BGH, Thomas Koch, auf einen eindeutigen Datenschutzverstoß hingewiesen. Die Frage, ob Verbraucherverbände auch ohne konkrete Beauftragung durch Betroffene klagen dürfen, war jedoch bis dahin ungeklärt. Nachdem der EuGH die Klagebefugnis prinzipiell bestätigt hatte, konnte der BGH nun ebenfalls eindeutig entscheiden: Die Verbände haben das Recht, bei Informationspflichtverletzungen den Weg über die Zivilgerichte zu gehen. Damit bleibt die Revision von Meta gegen ein ähnliches Urteil des Kammergerichts Berlin erfolglos.