18. März, 2025

Märkte

BGH stärkt Bundeskartellamt im Streit mit Apple – Weg für strengere Regulierungen geebnet

BGH stärkt Bundeskartellamt im Streit mit Apple – Weg für strengere Regulierungen geebnet

Der Bundesgerichtshof hat eine richtungsweisende Entscheidung zugunsten des Bundeskartellamts getroffen und damit dem deutschen Wettbewerbsrecht zusätzliche Schlagkraft verliehen. Die Richter in Karlsruhe bestätigten die Einschätzung der Behörde, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung innehat. Damit können Apples Geschäftspraktiken, die mutmaßlich den Wettbewerb beeinträchtigen, künftig von den Wettbewerbswächtern zu Recht ins Visier genommen werden. Im Zuge einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 2021 sind die Regelhürden für das Vorgehen gegen digitale Großkonzerne wie Apple gesenkt worden. In einem ersten Schritt dieser Regelung wird die Marktrelevanz eines Konzerns festgestellt. Hat ein Unternehmen diese Bedeutung, können im nächsten Schritt konkrete Verhaltensweisen untersagt werden. Die Auswahlpraxis auf Plattformen ist dabei ein mögliches Ziel der Regulierung. Das Bundeskartellamt hatte Apple 2023 als bedeutend eingestuft, woraufhin Apple vor dem BGH dagegen hielt. Der Kartellsenat jedoch lehnte die Beschwerde ab – der Richterspruch ist endgültig. Apples Betriebssysteme und der App-Store operieren auf anspruchsvollen, mehrseitigen Märkten, welche die Interaktion diverser Nutzergruppen ermöglichen, bestätigte Richter Wolfgang Kirchhoff. Für die Kategorie des Amtes entscheidend ist nicht die gegenwärtige Bedrohung des Wettbewerbs, sondern das abstrakte Gefährdungspotenzial, welches Apple fraglos innehabe, so das Gericht. Die Entscheidung bietet eine solide Basis für das laufende Verfahren rund um Apples Tracking-Regelungen. Das Kartellamt untersucht, ob durch Apples Regelungen Drittanbieter benachteiligt werden, während hauseigene Apps begünstigt sind – eine Frage, die noch weiterhin für Debatten sorgen wird. Apple äußerte Unmut über das Urteil und betonte die harte Wettbewerbssituation in Deutschland, bei der der Schutz der Nutzerdaten im Zentrum stehe. Dennoch begrüßt das Kartellamt den richterlichen Rückhalt für seine schärfere Missbrauchsaufsicht. Mit diesem Urteil sind nun alle Beschwerdeverfahren rund um die Einstufungen der Digital-Giganten abgeschlossen. Auch Amazon unterlag bereits im April dieses Jahres in einem vergleichbaren Verfahren vor dem BGH.