Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Wasserdampf in der Autowaschbranche. Nachdem ein Heckspoiler direkt vor den Füßen eines Autobesitzers zu Boden fiel, entschied das höchste deutsche Zivilgericht zu seinen Gunsten. Die Essenz des Urteils: Autowaschanlagen haften bei Schäden, wenn das eingangs perfekt ausgestattete Fahrzeug „marktfähig“ ist — also serienmäßig und ohne Tuning. Der Fall, der sich im nordrhein-westfälischen Rheine entfaltet hatte, führte zu einem langjährigen Rechtsstreit, nachdem der Autobesitzer Bernard Storm den Betreiber der betroffenen Waschanlage im Tecklenburger Land auf 3.200 Euro Schadensersatz verklagte. Während das Amtsgericht Ibbenbüren ihm zunächst Recht gab, hatte das Landgericht Münster anderer Ansicht, was den Fall bis vor den BGH brachte. In der finalen Entscheidung hoben die Richter die Verantwortung des Waschanlagenbetreibers hervor, Fahrzeuge vor Schäden zu bewahren. Dieser müsse aktiv entscheiden, welche Fahrzeuge für seine Anlagen geeignet sind, während Kunden darauf vertrauen können müssen, dass ihre Fahrzeuge heil bleiben. Storm selbst sieht das Urteil als wichtigen Präzedenzfall, von dem jährlich tausende ähnlich Betroffene profitieren könnten. Trotz des unerfreulichen Zwischenfalls bleibt er den Waschanlagen treu und berichtet von weiteren Besuchen mit unbeschadeten Durchgängen.