25. September, 2024

Wirtschaft

BGH schafft Klarheit im Streit um Fernwärmepreise

BGH schafft Klarheit im Streit um Fernwärmepreise

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im anhaltenden Disput über Preisanpassungen für Fernwärmekunden neue Maßstäbe gesetzt. Ein Widerspruch gegen eine Preiserhöhung verliert nach ihrer Klarstellung seine Rechtskraft, falls der Kunde nicht innerhalb von drei Jahren erneut seine Beanstandung an den Energieversorger kommuniziert. Diese Entscheidung wurde in Karlsruhe veröffentlicht (Az. VIII ZR 165/21 u.a.). Drei Kläger kämpften dabei gegen ihren Fernwärmeanbieter, der zuvor Preiserhöhungen gemäß den vertraglichen Klauseln vorgenommen hatte. Obwohl die Kläger im Folgejahr nach Vertragsabschluss frühzeitig Widerspruch einlegten, zahlten sie zunächst weiterhin die erhöhten Beträge. Der Wendepunkt kam im Jahr 2019, als das Kammergericht Berlin in einem gesonderten Fall die Preisänderungsklauseln als ungültig erklärte. Daraufhin forderten die Kläger Rückerstattungen für die vermeintlich seit 2015 überbezahlten Gebühren, basierend auf den ursprünglich vereinbarten Tarifen. In den Vorinstanzen erhielten die Kläger jedoch nur teilweise oder keinen Erfolg. Da die Berufungsgerichte nicht abschließend klären konnten, ob die Kläger ihre Widersprüche innerhalb der Dreijahresfrist erneuerten, hat der BGH die Urteile aufgehoben. Nun müssen die Fälle vor den Berufungsgerichten erneut verhandelt und entschieden werden.