20. Mai, 2024

Politik

BGH prüft Verrechnungsvorschriften bei Mietkautionen

BGH prüft Verrechnungsvorschriften bei Mietkautionen

Der Bundesgerichtshof widmet sich derzeit einer bedeutsamen Thematik im Mietrecht: die Modalitäten der Verrechnung von Schadenersatzforderungen mit der Kaution eines Mieters. Im Kern der Debatte steht die Ausübung der Vorrechte des Vermieters, insbesondere unter einer Sonderregelung, die es erlauben könnte, auch über die herkömmliche Sechsmonatsfrist hinaus Anforderungen zu stellen.

Im Fokus des Gerichts steht der Fall einer Mieterin, die gegen ihren Vermieter klagt. Der Streitpunkt dreht sich um die Einbehaltung der Mietkaution über die sechs Monate hinaus, die im Normalfall zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Beschädigungen der Wohnung zur Verfügung stehen. Hierbei verlässt man sich auf eine Ausnahmeregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die eine Verrechnung auch nach dem Ablaufen der Frist erlauben könnte, vorausgesetzt der Anspruch war zum entscheidenden Moment noch nicht abgelaufen und die Forderungen sind "gleichartig".

Die verschiedenen Instanzen hatten zuvor argumentiert, dass eine solche Verrechnung zugelassen sein könnte, sofern der Vermieter sich innerhalb der festgesetzten Frist für einen Geldersatz anstelle einer Naturalrestitution entscheidet. Der achte Zivilsenat signalisierte indes, dass die bisherigen Urteile dafür sprächen, dass eine legitime Aufrechnungsmöglichkeit bereits vor der Verjährungsfrist hätte feststehen müssen. Nichtsdestotrotz erkannte der Senat an, dass der Fall eine Fülle von komplexen Rechtsfragen aufwirft, die einer gründlichen Prüfung bedürfen.