09. Januar, 2025

Wirtschaft

BGH prüft Urheberschutz für Birkenstock-Sandalen

BGH prüft Urheberschutz für Birkenstock-Sandalen

Der Bundesgerichtshof (BGH) widmet sich der spannenden Frage, ob die ikonischen Sandalen von Birkenstock als urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst anerkannt werden können. Der renommierte Schuhhersteller mit Sitz in Linz am Rhein klagte gegen drei Unternehmen, die ähnliche Designs wie die klassischen Modelle von Birkenstock auf den Markt brachten. Mit Spannung wird das Urteil erwartet, doch eine Entscheidung steht derzeit noch aus. Birkenstock vertritt die Auffassung, dass seine Sandalen aufgrund ihres besonderen Designs den Schutz des Urheberrechts genießen sollten und Nachahmungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis erlaubt seien. Während das Landgericht Köln dieser Sichtweise zunächst folgte und zugunsten von Birkenstock entschied, kam das Oberlandesgericht Köln in der Berufungsverhandlung zu einem anderen Ergebnis. Es urteilte, dass die Sandalen nicht den erforderlichen künstlerischen Kriterien entsprechen, um als schutzwürdige Werke der angewandten Kunst zu gelten.