07. September, 2024

Wirtschaft

BGH prüft Axel Springers Klage gegen Werbeblocker

BGH prüft Axel Springers Klage gegen Werbeblocker

Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt sich erneut des Streits zwischen dem Mediengiganten Axel Springer und dem Werbeblocker Adblock Plus an. Diese Woche wird in Karlsruhe die Klage des Berliner Verlags gegen die Nutzung von Werbeblockern auf Internetseiten verhandelt. Axel Springer sieht in der Blockierung der Anzeigen eine unzulässige Beeinflussung der Programmierung seiner Webseiten und damit eine Verletzung seines Urheberrechts. Allerdings waren die Argumente des Verlags in den unteren Instanzen erfolglos.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg entschied, dass die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker nicht als Umarbeitung des Programms gelten könne. Es stellte zudem infrage, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer übertragen werden, überhaupt als urheberrechtlich geschützte Computerprogramme anzusehen seien. Demzufolge bleibt es offen, ob und wann der BGH ein Urteil fällen wird.

Dieser Streit zieht sich bereits über mehrere Jahre hin. Schon 2018 unterlag Axel Springer in einer Wettbewerbsklage gegen die Kölner Firma Eyeo, die Adblock Plus entwickelt hat. Der damalige BGH-Beschluss stellte klar, dass das Angebot von Adblock Plus keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis darstellt. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege letztlich beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei Eyeo.