22. Februar, 2025

Wirtschaft

BGH: Kein Urheberrechtsschutz für ikonische Birkenstock-Sandalen

BGH: Kein Urheberrechtsschutz für ikonische Birkenstock-Sandalen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jüngst eine bedeutende Entscheidung getroffen: Die beliebten Birkenstock-Sandalen genießen keinen Urheberrechtsschutz als Werke der angewandten Kunst. Diese Feststellung erfolgte im Kontext eines Rechtsstreits, in dem Birkenstock gegen Konkurrenten vorgegangen war, die ähnliche Modelle im Portfolio führten. Das Gericht stellte klar, dass für das Urheberrecht mehr als nur handwerkliche Gestaltung nötig sei und betonte, dass gestalterische Freiheit künstlerisch ausgeschöpft werden müsse – was bei den klassischen Schlappen nicht der Fall sei.

Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2024 die Auffassung vertreten, dass die Birkenstock-Sandalen nicht als schützenswerte Werke gelten. Die Revision von Birkenstock wurde vom BGH nun endgültig abgewiesen. Das Kölner Gericht habe sämtliche von Birkenstock angeführten Kriterien für einen Urheberrechtsschutz gründlich geprüft und entschieden, dass kein Schutzanspruch besteht.

In der Rechtswelt ist das Urheberrecht ein mächtiges Instrument, das Schöpfern von Kunstwerken exklusive Rechte gewährt – normalerweise bis zu 70 Jahre nach ihrem Tod. Karl Birkenstock, der Schöpfer der berühmten Sandalen, ist jedoch noch am Leben. Anders als das Designrecht erfordert das Urheberrecht keinen spezifischen Registereintrag, um wirksam zu sein.