11. Februar, 2025

Wirtschaft

BGH-Fall: Womöglich existenzielle Haftungsrisiken für Geschäftsführer

BGH-Fall: Womöglich existenzielle Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut eine bedeutende Frage zur Haftung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern bei Kartellverstößen aufgegriffen. Der Fall dreht sich um die Rückgriffsmöglichkeit von Unternehmen auf Führungspersonen zur Deckung erheblicher Bußgelder, die durch das Bundeskartellamt verhängt wurden. Zur Klärung, ob dies gegen Europarecht verstößt, stellte der BGH eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Im konkreten Fall klagen zwei miteinander verbundene Edelstahlunternehmen gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzenden, der von 2002 bis 2015 in ein Preisabsprachen-Kartell involviert war. Insgesamt verhängte das Bundeskartellamt im Jahr 2018 Bußgelder in Höhe von 355 Millionen Euro gegen mehrere Beteiligte der Edelstahlbranche. Die klagenden Unternehmen streben nun eine Erstattung der Bußgelder und damit verbundener Kosten zur Abwehr dieser durch den ehemaligen Firmenchef ein.

Kartelle beeinträchtigen den Wettbewerb, indem sie Preise künstlich hochhalten und die Produktqualität senken. Bußgelder sollen präventiv wirken und das wirtschaftliche Vermögen der Gesellschaft treffen. Allerdings stellt sich die Frage, ob dieser Sanktionszweck untergraben wird, wenn Unternehmenslenker das Bußgeld letztlich persönlich schultern müssen.

Ein Urteil zugunsten der klagenden Unternehmen könnte Geschäftsführer und Vorstände künftig vor ernste finanzielle Risiken stellen. Laut Rechtsanwalt Lorenz Jarass von der Kanzlei Noerr bestünde die Gefahr, dass D&O-Versicherungen bei derartigen Summen nicht greifen. Die Versicherungen sind normalerweise dafür ausgelegt, Führungskräfte vor Vermögensschäden zu schützen, jedoch könnte deren Zweck hinsichtlich der Höhe der Bußgelder eingeschränkt sein.

Für den BGH und den EuGH wird somit wichtig, wie sich zukünftige Entscheidungen auf die angedachte repressive und abschreckende Wirkung der Bußgelder auswirken und ob sie den aktuellen europäischen Wettbewerbsrichtlinien entsprechen.