In einem spannenden Rechtsstreit um den Einsatz von Werbeblockern auf den Internetseiten des Medienriesen Axel Springer hat der Bundesgerichtshof (BGH) beiden Parteien eine Frist zur erneuten Stellungnahme gewährt. Der Vorsitzende Richter des Ersten Zivilsenats, Thomas Koch, kündigte an, dass die mündlichen Verhandlungen am 10. April 2025 in Karlsruhe fortgesetzt werden sollen. Bis dahin erhalten die Parteien Zeit bis zum 9. Januar, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einer verwandten Angelegenheit zu kommentieren. Wann der BGH sein endgültiges Urteil fällen wird, bleibt vorerst offen.
Im Kern der Verhandlung steht die Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen die Entwickler des Werbeblockers Adblock Plus. Der zentrale Streitpunkt ist die Frage, ob durch die Nutzung des Werbeblockers die Webseitenprogrammierung unzulässig modifiziert wird und somit ein Verstoß gegen das Urheberrecht von Axel Springer vorliegt. Bereits zuvor hatte der Senat signalisiert, dass das Urteil des EuGH in einem anderen, aber vergleichbaren Fall abgewartet werden sollte. Der EuGH hatte kürzlich über die urheberrechtliche Zulässigkeit von sogenannten "Cheat-Programmen" für Spielkonsolen entschieden, und festgestellt, dass diese nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, solange sie nur temporäre Änderungen im Arbeitsspeicher vornehmen.
Es ist nicht das erste Aufeinandertreffen vor Gericht zwischen Axel Springer und Adblock Plus. Bereits 2018 unterlag der Verlag in einer Wettbewerbsklage gegen die Kölner Firma Eyeo vor dem BGH. Dieser hatte damals kein unlauteres Wettbewerbshandeln seitens Eyeo festgestellt. In der aktuellen Auseinandersetzung fokussiert sich Springer nunmehr auf urheberrechtliche Argumente.