18. März, 2025

Technologie

BGH-Entscheidung zu Apples Marktdominanz erwartet

BGH-Entscheidung zu Apples Marktdominanz erwartet

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe rückt heute in den Fokus der Wirtschaftsöffentlichkeit, um eine wegweisende Entscheidung zu Apples marktwirtschaftlicher Rolle zu fällen. Die Frage, ob der iPhone-Mogul eine überragende marktübergreifende Bedeutung besitzt, wurde bereits 2023 vom Bundeskartellamt bejaht. Sollte das BGH dieser Beurteilung zustimmen, würde dies striktere Missbrauchsvorgaben für den Tech-Riesen nach sich ziehen. Apples Beschwerde liegt nun zur letztinstanzlichen Entscheidung vor dem Kartellsenat.

Eine wettbewerbsorientierte Marktwirtschaft gedeiht durch Konkurrenz, was niedrigere Preise und innovative Dienstleistungen fördert. Wenn der Wettbewerb jedoch durch übermächtige Player gehemmt wird, leiden in der Regel die Verbraucher darunter.

Seit einer Gesetzesreform 2021 verfolgt das Bundeskartellamt große Digitalunternehmen, die marktübergreifend entscheidend sind, mit erhöhter Wachsamkeit. Der erste Schritt ist die Bestätigung einer überragenden Marktbedeutung; daraufhin können konkrete wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagt werden.

In der ersten Instanz zeigte sich der Kartellsenat bereits geneigt, die Sichtweise des Bundeskartellamts zu übernehmen. Richter Wolfgang Kirchhoff wies darauf hin, dass Apple viele Kriterien, die für die Einstufung relevant sind, in hohem Maße erfülle. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, wie sie Apple angeregt hatte, scheint vorerst nicht nötig.

Das Kartellamt fokussiert sich gegenwärtig auf Apples Tracking-Regelung bei Drittanbieter-Apps. Diese erlaubt Nutzern, Datenfreigaben individuell festzulegen, während bei Apple eigenen Apps eine solche Zustimmung nicht erforderlich ist. Hierbei wird geprüft, ob Apple eigenmächtig einen Vorteil erlangt und Wettbewerber benachteiligt. Sollte der BGH das Kartellamt unterstützen, wäre es wahrscheinlich, dass das Verfahren gegen Apple rapide an Fahrt aufnehmen könnte.