Eine spannende Frage der Kunst- und Urheberrechtswelt steht im Fokus des Bundesgerichtshofs: Sind Birkenstock-Sandalen Werke der angewandten Kunst und damit vor Nachahmungen geschützt? Die Entscheidung, die darüber Klarheit schafft, wird bald erwartet.
Birkenstock, das berühmte Schuhunternehmen aus Linz am Rhein, hat juristische Schritte gegen drei Konkurrenten eingeleitet, die deren ikonische Sandalenmodelle nachahmen. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Urheberrecht durch die Nachahmung von Schuhdesigns, die als kreative Werke betrachtet werden könnten. Während das Landgericht Köln die Modelle als schutzwürdig ansah, entschied das Oberlandesgericht Köln hingegen, dass keine künstlerische Leistung vorliege.
Das Urheberrecht zielt darauf ab, einzigartige kreative Leistungen zu schützen, das designtechnische Erbe reicht hierbei von Leuchten des Bauhaus-Stils bis hin zu ikonischen Porsche-Modellen. Birkenstock-Anwalt Konstantin Wegner argumentiert, dass auch ihre Sandalen in diese Kategorie fallen, angereichert durch das brutale Design des Erfinders Karl Birkenstock. Die Modelle "Arizona", "Madrid", "Gizeh" und "Boston" sind nicht nur funktionale Objekte, sondern sollten als Designikonen verstanden werden.
Der Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzung hängt davon ab, ob über den funktionalen Nutzen hinaus ein künstlerischer Gestaltungsspielraum genutzt wurde. Das OLG Köln sah dies nicht als erfüllt an, da es an konkreten künstlerischen Entscheidungen zu fehlen schien. Der BGH hat in einer vorangegangenen Verhandlung darauf hingewiesen, dass das OLG Köln die richtigen Maßstäbe angewandt habe und forderte von Birkenstock eine ausreichende Darlegung für einen urheberrechtlichen Schutz.