11. Februar, 2025

Wirtschaft

BGH entscheidet über Regressanspruch bei Kartellbußen

BGH entscheidet über Regressanspruch bei Kartellbußen

Am Bundesgerichtshof (BGH) wird derzeit ein brisantes Thema behandelt, das die Haftung von Führungskräften in der Wirtschaft entscheidend beeinflussen könnte. Im Fokus steht die Frage, ob Unternehmen ehemalige Geschäftsführer und Vorstände für verhängte Kartellbußgelder in Regress nehmen können. Dieses Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Verantwortung von deutschen Unternehmenschefs haben.

Der konkrete Fall dreht sich um zwei Edelstahlunternehmen, die einen Regressanspruch gegen einen ehemaligen Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzenden geltend machen. Der Betroffene war von 2002 bis 2015 Teil eines Preiskartells in der Stahlbranche, was zu Bußgeldern durch das Bundeskartellamt führte. Insgesamt wurden im Jahr 2021 Geldstrafen in Höhe von 355 Millionen Euro gegen mehrere Unternehmen und Personen in der Branche verhängt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zuvor entschieden, dass ein Regress in Bezug auf die Bußgelder nicht in Betracht komme. Diese Ansicht könnte jedoch bald durch den BGH geändert werden. Sollte der BGH eine Regressmöglichkeit bestätigen, stünden Geschäftsführer und Vorstände erheblichen finanziellen Risiken gegenüber, da die D&O-Versicherung oft nicht für derartige Bußgelder aufkommt.