21. Februar, 2025

Wirtschaft

BGH entscheidet über den Kunststatus von Birkenstock-Sandalen

BGH entscheidet über den Kunststatus von Birkenstock-Sandalen

Der Bundesgerichtshof steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung über den urheberrechtlichen Status der berühmten Birkenstock-Sandalen. Die Frage lautet, ob diese ikonischen Fußbekleidungen als Kunstwerke eingestuft und somit urheberrechtlich geschützt werden können. Birkenstock, der renommierte Schuhhersteller mit Sitz in Linz am Rhein, hatte Klage gegen mehrere Unternehmen erhoben, die vergleichbare Sandalenmodelle anbieten. Der Konzern argumentiert, dass diese Modelle eine Verletzung seines Urheberrechts darstellen. Das Urheberrecht gewährt den Schöpfern von Werken, sei es in Form von Literatur, Film, Software oder Kunst, die ausschließlichen Nutzungsrechte. Ohne Genehmigung dürfen Dritte diese nicht reproduzieren oder verbreiten. Der Schutz hält sogar 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus an. Für Birkenstock besteht kein Zweifel daran, dass seine einzigartigen Sandalen als angewandte Kunst und somit als schützenswert anzusehen sind. Jedoch fand das Oberlandesgericht Köln zuvor, dass die Kreationen den Anforderungen eines urheberrechtlich schutzwürdigen Werkes nicht genügen. Die Richter stellten fest, dass kein ausreichendes Maß an künstlerischer Schöpfung vorliege. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte somit weitreichende Folgen für das Verständnis von Design und Kunst im Rechtssystem haben.