07. Oktober, 2024

Wirtschaft

BGH entscheidet: Kautionsstreit erreicht höchstes Zivilgericht

BGH entscheidet: Kautionsstreit erreicht höchstes Zivilgericht

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt derzeit einen Fall, der weitreichende Konsequenzen für Mieter und Vermieter haben könnte. Es geht um die Frage, ob ein Vermieter Schadenersatzansprüche für Beschädigungen am Mietobjekt auch noch sechs Monate nach dem Auszug eines Mieters mit der Mietkaution verrechnen darf.

Rechtsanwältin und Mietrechtsexpertin Beate Heilmann vom Deutschen Anwaltverein erklärt, dass Vermieter die Kaution unter verschiedenen Bedingungen einbehalten dürfen. Dazu gehören offene Mietforderungen, Nachzahlungen von Betriebskosten oder unterlassene Schönheitsreparaturen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Allerdings wird es bei Schadenersatzansprüchen kompliziert, da dies regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führt.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, weil ihr Vermieter die Kaution in Höhe von rund 780 Euro erst mehr als ein halbes Jahr nach ihrem Auszug verrechnete. Die Mieterin argumentierte, dass die Ansprüche des Vermieters bereits verjährt seien und bekam in den Vorinstanzen recht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt allerdings eine Ausnahmeregelung, nach der die Verjährungsfrist überschritten werden kann, wenn die Ansprüche nachweisbar innerhalb der sechs Monate hätten verrechnet werden können. Diese Ausnahme gilt allerdings nur, wenn es sich um gleichartige Forderungen handelt, was bei Geldersatzansprüchen der Fall ist.

Die zentrale Frage für den BGH lautet nun, ob der Vermieter innerhalb der sechsmonatigen Frist hätte mitteilen müssen, dass er den Schadenersatz in Form von Geldersatz und nicht als Naturalrestitution fordert. Ein Urteil zugunsten der Mieterin könnte Vermieter zwingen, innerhalb der Verjährungsfrist eindeutig klarzustellen, dass sie einen Geldersatz einfordern, um ihre Forderungen gegen die Kaution aufrechnen zu können.