16. November, 2024

Lexikon

Bezugsrecht

Bezugsrecht ist ein Begriff aus dem Bereich der Kapitalmärkte, der sich auf das Recht eines Aktionärs bezieht, neue Aktien eines Unternehmens zu erwerben, bevor sie anderen Investoren angeboten werden. Das Bezugsrecht ermöglicht es den bestehenden Aktionären, ihre bestehenden Anteile am Unternehmen aufrechtzuerhalten, wenn das Unternehmen eine Kapitalerhöhung durchführt.

Eine Kapitalerhöhung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden, wie beispielsweise über eine Bezugsrechtsangebot (BRA) oder eine bedingte Kapitalerhöhung. Bei einem Bezugsrechtsangebot werden den bestehenden Aktionären neue Aktien zu einem festgelegten Preis angeboten, der oft unter dem aktuellen Marktpreis liegt. Diese Aktionäre haben dann die Möglichkeit, ihre Bezugsrechte zu nutzen und die neuen Aktien entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung zu erwerben.

Das Bezugsrecht ist für Aktionäre von großer Bedeutung, da es ihnen ermöglicht, ihre bestehenden Anteile zu schützen und ihre Beteiligung am Unternehmen aufrechtzuerhalten. Es gibt den Aktionären die Möglichkeit, zusätzliches Kapital in das Unternehmen zu investieren, wenn sie davon überzeugt sind, dass die Kapitalerhöhung zu einer Wertsteigerung führen wird.

Von den Investoren wird oft erwartet, dass sie ihre Bezugsrechte ausüben, um ihre Anteile zu halten und ihr Investment zu schützen. Wenn ein Aktionär seine Bezugsrechte nicht ausübt, können sie entweder verfallen oder an andere Investoren verkauft werden.

Insgesamt ist das Bezugsrecht ein wichtiges Instrument, um den Kapitalbedarf eines Unternehmens zu decken und den Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Anteile zu halten und weitere Investitionen in das Unternehmen zu tätigen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Kapitalmärkte und ermöglicht den Unternehmen, rasch und effizient Kapital für Wachstum und Expansion zu beschaffen.

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