Definition: Bewegte Lieferung
Eine bewegte Lieferung bezieht sich im Bereich des Kapitalmarkts auf den Übertrag von Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten zwischen zwei Parteien. Diese Transaktionen finden üblicherweise im Rahmen von Handelsgeschäften statt und beinhalten den physischen Transfer des Eigentums an den Wertpapieren bzw. Vermögenswerten.
Im Gegensatz zur abstrakten Lieferung, bei der lediglich Rechte an den Wertpapieren übertragen werden, erfolgt bei einer bewegten Lieferung auch die tatsächliche physische Übergabe der betreffenden Wertpapiere. Dies kann beispielsweise durch den Versand von physischen Wertpapierurkunden oder durch elektronische Übertragungswege wie das SWIFT-System geschehen.
Eine bewegte Lieferung kann sowohl zwischen privaten als auch institutionellen Anlegern stattfinden. Oftmals wird sie im Rahmen von Börsengeschäften, Auktionen oder außerbörslichen Handelsgeschäften durchgeführt, bei denen die Parteien direkten physischen Zugang zu den Wertpapieren haben möchten.
Es ist wichtig anzumerken, dass bei der bewegten Lieferung die Übertragung des Eigentums rechtlich abgesichert und dokumentiert werden muss. Dies erfolgt in der Regel durch die Ausstellung eines Lieferscheins oder eine andere Art von Übertragungsdokument, das den Transfer rechtlich bindend macht.
Die bewegte Lieferung spielt eine entscheidende Rolle im Kapitalmarkt, da sie sicherstellt, dass Anleger tatsächlich die physische Kontrolle über ihre investierten Vermögenswerte erhalten. Darüber hinaus ermöglicht sie einen schnelleren und effizienteren Handel mit Wertpapieren, da die Lieferung unmittelbar nach Abschluss der Transaktion erfolgen kann.
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