"Bestandskraft" ist ein grundlegender Begriff im Bereich des deutschen Steuerrechts und bezieht sich auf den rechtlichen Status eines Steuerbescheids. Wenn ein Steuerbescheid Bestandskraft erlangt hat, bedeutet dies, dass er endgültig ist und nicht mehr angefochten oder geändert werden kann. Es handelt sich also um einen rechtskräftigen Bescheid, der für den Steuerpflichtigen bindend ist.
Die Bestandskraft tritt in der Regel ein, wenn der Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist und die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ohne dass Einspruch eingelegt wurde. Auch wenn Einspruch eingelegt wurde, kann Bestandskraft eintreten, wenn dieser zurückgewiesen oder der Bescheid vollständig oder teilweise geändert wird.
Die Bedeutung der Bestandskraft liegt darin, dem Steuerpflichtigen Rechtssicherheit zu gewähren. Sobald ein Steuerbescheid Bestandskraft erlangt hat, kann er nicht mehr angefochten werden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor, wie beispielsweise nachträglich bekannt gewordene Tatsachen oder neue Beweismittel.
Für den Steuerpflichtigen hat die Bestandskraft positive Auswirkungen. Er kann sich auf den Steuerbescheid verlassen und entsprechende Planungen aufstellen, da er davon ausgehen kann, dass der Steuerbescheid nicht mehr geändert wird.
Allerdings sollte beachtet werden, dass die Bestandskraft auch Nachteile mit sich bringen kann. Wenn beispielsweise ein Steuerbescheid zu Ungunsten des Steuerpflichtigen geändert wird, kann dies zu Nachzahlungen führen. Daher ist es ratsam, Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch einzulegen, um Fehler oder Unstimmigkeiten zu korrigieren.
Insgesamt ist Bestandskraft ein wichtiger Begriff im deutschen Steuerrecht, der die endgültige Rechtswirkung eines Steuerbescheids beschreibt und dem Steuerpflichtigen Rechtssicherheit gewährt.