beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung ist ein Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe, das im deutschen Vergaberecht Anwendung findet. Es handelt sich dabei um eine besondere Form der beschränkten Teilnahme, bei der zunächst eine begrenzte Zahl von potenziellen Bietern zur Abgabe von Angeboten eingeladen wird. Die Auswahl dieser Bieter basiert auf vorher festgelegten Kriterien, die in der Ausschreibung bekannt gemacht werden.
Ein wesentliches Merkmal der beschränkten Ausschreibung ist, dass die Bieter ausschließlich aufgrund ihrer Eignung und Leistungsfähigkeit ausgewählt werden. Im Gegensatz zur offenen Ausschreibung, bei der jedes Unternehmen die Möglichkeit hat, ein Angebot abzugeben, werden bei der beschränkten Ausschreibung nur bestimmte Unternehmen zur Teilnahme aufgefordert. Diese Unternehmen müssen zuvor eine qualifizierte Selbstauskunft abgeben, in der sie ihre Eignung und Leistungsfähigkeit nachweisen.
Die beschränkte Ausschreibung bietet sowohl für den öffentlichen Auftraggeber als auch für die Unternehmen Vorteile. Der öffentliche Auftraggeber kann sicherstellen, dass nur geeignete und leistungsfähige Unternehmen an der Ausschreibung teilnehmen. Dies reduziert das Risiko von Angeboten von schlechter Qualität oder von Unternehmen, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können. Gleichzeitig profitieren die eingeladenen Unternehmen von einer geringeren Konkurrenzsituation, da sie nur mit einer begrenzten Anzahl von Mitbewerbern konkurrieren müssen.
Im Vergaberecht sind die genauen Voraussetzungen und Verfahrensregeln der beschränkten Ausschreibung festgelegt. Diese regeln unter anderem, wie die potenziellen Bieter ausgewählt werden, welche Kriterien dafür herangezogen werden und wie die Ausschreibung bekannt gemacht wird. Es ist wichtig, dass sowohl der öffentliche Auftraggeber als auch die teilnehmenden Unternehmen diese Regeln genau beachten, um sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Risiken zu minimieren.
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