12. Februar, 2025

Wirtschaft

Beschäftigungsfreiheit während Kündigungsfrist: Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Beschäftigungsfreiheit während Kündigungsfrist: Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Arbeitgeber die Gehaltszahlung während der Kündigungsfrist nicht einstellen dürfen, wenn entlassene Mitarbeiter keinen neuen Job suchen. Im Kern des Falls stand ein Senior Consultant aus Baden-Württemberg, der während seiner dreimonatigen Kündigungsfrist freigestellt wurde und sich gegen den Gehaltsausfall wehrte.

Die Erfurter Richter stellten klar, dass Arbeitnehmer, die freigestellt wurden, in der Regel nicht 'böswillig' handeln, wenn sie während dieser Zeit keine neue Beschäftigung aufnehmen. Der Kläger hatte 43 Stellenangebote von seinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten, sich aber erst gegen Ende der Kündigungsfrist auf sieben von ihnen beworben. Dies führte zu einem Streit mit seinem Arbeitgeber, der daraufhin das Gehalt für den letzten Monat der Kündigungsfrist nicht auszahlte.

Der Arbeitgeber berief sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitnehmer zur Erzielung eines anderweitigen Verdiensts in der Freistellungsphase verpflichten könnte. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts wiesen diese Argumentation jedoch zurück und gaben dem Arbeitnehmer recht. Die Verpflichtung zur finanziellen Entlastung des Arbeitgebers durch die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses existiere während der Kündigungsfrist nicht zwingend, urteilten die Richter, und gaben damit dem Senior Consultant seine ausstehende Gehaltsforderung von 6.440 Euro brutto plus Verzugszinsen zurück.