23. Dezember, 2024

Wirtschaft

Befangenheitsantrag: Winterkorns Strafverfahren in der Schwebe

Befangenheitsantrag: Winterkorns Strafverfahren in der Schwebe

In einer überraschenden Entwicklung hat der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn den Vorsitzenden Richter in seinem Strafprozess abgelehnt und als befangen erklärt. Laut einem Verteidigungsschreiben an das Landgericht Braunschweig, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sei Winterkorns Vertrauen in die unparteiische Haltung des Richters erheblich beeinträchtigt. Besonders stören sich Winterkorns Anwälte daran, dass der Prozessbeginn auf Februar 2025 festgesetzt wurde, bevor eine medizinische Untersuchung des gesundheitlichen Zustands ihres Mandanten abgeschlossen war. Obwohl das Gericht kürzlich die neuen Verhandlungstermine veröffentlichte, erfolgte Winterkorns medizinische Untersuchung erst am selben Tag. Die Verteidigung weist darauf hin, dass dem Richter die medizinischen Ergebnisse zum Zeitpunkt der Festlegung der neuen Termine nicht vorgelegen haben konnten. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass Winterkorn theoretisch reisefähig sei, jedoch aktuell nicht in der Lage, nach Braunschweig zu reisen oder lange Verhandlungstage durchzustehen. Diese Umstände lassen die Verteidigung daran zweifeln, dass der Richter Winterkorns Gesundheitszustand korrekt berücksichtigt hat. Die erneute Anfechtung des Verfahrensbeginns wirft abermals Fragen auf. Der 77-Jährige, dem gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen werden, bestreitet weiterhin alle Anklagepunkte. Das Verfahren war bereits einmal unterbrochen worden, nachdem sich Winterkorn schwer verletzt hatte.