16. April, 2025

Politik

Bedenken hinsichtlich Klimaschutzmaßnahmen im schwarz-roten Koalitionsvertrag geäußert

Die Veröffentlichung des Koalitionsvertrags der potenziellen schwarz-roten Regierung hat unter Umweltverbänden erhebliche Besorgnis hervorgerufen. Stefanie Langkamp, Geschäftsführerin der Klimapolitik bei der Klima-Allianz Deutschland, äußerte starkes Misstrauen bezüglich der Klimaschutzverpflichtungen, wie sie im Vertrag von CDU und SPD formuliert wurden. Langkamp kritisierte, dass der Vertrag bei potenziellen Rückschritten äußerst präzise sei, während Fortschritte nur oberflächlich behandelt werden, was die Befürchtung schürt, dass die kommenden vier Jahre aus Sicht des Klimaschutzes ungenutzt bleiben könnten.

Ein besonders wichtiger Punkt der Kritik ist das Gebäudeenergiegesetz, das die künftige Koalition abschaffen möchte. Veit Bürger vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betonte, dass es von großer Bedeutung sei, nicht nur die Vorschriften für den Heizungstausch zu vereinfachen, sondern sicherzustellen, dass die Verpflichtungen nicht vollständig aufgehoben werden. Zudem sei es essentiell, das Zieljahr 2044 für den Ausstieg aus der Nutzung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen beizubehalten, um die Klimaziele zu erreichen.

Langkamp unterstrich ebenfalls die fehlende soziale Ausgewogenheit des Koalitionsvertrags in Bezug auf den Klimaschutz. Zwar sei das Commitment zur Förderung der Elektromobilität und zum Ausbau der benötigten Ladeinfrastruktur positiv zu bewerten, jedoch mangele es an bezahlbaren Elektrofahrzeugen. Die vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen könnten vorteilhaft sein, begünstigen aber vorrangig teurere Fahrzeugmodelle und vernachlässigen weniger kostspielige Optionen.

Verena Graichen vom BUND kritisierte insbesondere die Pläne der Koalition, bis 2030 bis zu 20 Gigawatt an Gaskraftwerken zu errichten. Ihrer Ansicht nach könnten diese Kapazitäten den tatsächlichen Bedarf übersteigen und somit zu einer Überkapazität führen. Ein weiteres kontroverses Thema ist der Vorschlag, die Einführung einer 'tatsächlichen Betroffenheit' bei Klagen gegen Infrastrukturvorhaben einzuführen, was möglicherweise die Rechte von Umweltverbänden einschränken und gleichzeitig Projekte erleichtern könnte.

Ein besonderes Augenmerk legen die Umweltverbände auf die Erhaltung schützenswerter Naturräume, wie beispielsweise Moore, die keine Möglichkeit haben, ihre Interessen zu artikulieren. Die potenziellen Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf diese ökologisch wertvollen Gebiete stehen deshalb im Zentrum ihrer Besorgnis.