07. September, 2024

Wirtschaft

Bayerns Neuerungen im Ladenschlussgesetz: Balance zwischen freiem Markt und Gemeinwohl

Bayerns Neuerungen im Ladenschlussgesetz: Balance zwischen freiem Markt und Gemeinwohl

Bayern und das Saarland sind die letzten Bundesländer, die an strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20.00 Uhr festhalten. Nach intensiver Diskussion beschloss das bayerische Kabinett nun einige Lockerungen: Ab sofort können Kommunen bis zu acht lange Einkaufsnächte pro Jahr veranstalten – ohne speziellen Anlass. Digitale Kleinstsupermärkte mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen künftig durchgängig, auch sonntags, geöffnet haben. Zudem erhalten Händler die Möglichkeit, an vier Werktagen pro Jahr individuell länger als bis 20.00 Uhr zu öffnen.

Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) lobte die Entscheidung als ausgewogene Balance zwischen Markt- und Gemeinwohlverantwortung. Die bestehenden Regelungen für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage bleiben unverändert: Vier anlassbezogene Sonntage pro Jahr. Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause vorgelegt werden.

Der Kabinettsbeschluss markiert das vorläufige Ende einer langen Debatte, die bereits in den Koalitionsverhandlungen im Herbst begonnen hatte. CSU und Freie Wähler hatten sich auf zusätzliche lange Einkaufsnächte und den durchgehenden Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte als moderne Nahversorgungsoptionen geeinigt. Nun war ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz notwendig, nachdem bisher die alte Bundesregelung von 1956 angewandt wurde.

Innerhalb der Regierungsparteien gab es teils unterschiedliche Meinungen. So forderten die CSU München und die Junge Union eine Ausweitung der Kernöffnungszeiten bis 22.00 Uhr – diese Stimmen konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Ebenso blieb der Handelsverband Bayern bei seiner Position, die Ladenöffnungszeiten bis 20.00 Uhr beizubehalten, da dies der Wunsch der großen Mehrheit der Mitglieder sei.