04. Juli, 2024

Politik

Bayern fordert Abschaffung der Bonpflicht im Einzelhandel

Bayern fordert Abschaffung der Bonpflicht im Einzelhandel

Bayern geht erneut mit der Forderung nach Abschaffung der Bonpflicht im Einzelhandel in die Offensive. Teil einer Bundesratsinitiative, die vom bayerischen Kabinett in München beschlossen wurde, ist auch die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei der Steuer von 1.230 auf 2.000 Euro.

Seit 2020 sind Händler mit elektronischen Kassensystemen verpflichtet, jedem Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg auszuhändigen. Diese Vorschrift dient dem Ziel, Steuerbetrug zu verhindern.

Die bayerische Staatsregierung kritisiert nun, dass die sogenannte Belegausgabepflicht Unternehmer und Umwelt erheblich belaste, ohne dass ein konkreter Nutzen erkennbar sei. Durch die technische Sicherheitseinrichtung an elektronischen Kassensystemen sei bereits eine hinreichende steuerliche Erfassung gewährleistet.

Zudem werden inzwischen die meisten Einkäufe bargeldlos per Debit- oder Kreditkarte abgewickelt. Daher sei es an der Zeit, die Bonpflicht durch eine Belegausgabe auf Verlangen zu ersetzen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die neue Bundesratsinitiative kürzlich in seiner Regierungserklärung zum Bürokratieabbau im Landtag angekündigt.

Mit der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags soll der bürokratische Aufwand bei Steuererhöhungen reduziert werden. Dieser Betrag ist der Pauschalbetrag, bis zu dem Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden. Zudem plädiert die Staatsregierung für die Anhebung weiterer Freibeträge und Freigrenzen, beispielsweise für vorübergehende Lohnersatzleistungen.

Ob der Antrag im Bundesrat eine Chance auf eine Mehrheit hat, dazu wollte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) keine Prognose abgeben. Er zeigte sich allerdings eher skeptisch, betonte aber, dass er dafür werben und kämpfen werde.