28. Februar, 2025

Wirtschaft

Bayerisches Oberstes Landesgericht setzt Dämpfer für Wirecard-Anleger

Bayerisches Oberstes Landesgericht setzt Dämpfer für Wirecard-Anleger

Die aktuelle Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts könnte Zehntausenden Anlegern im Wirecard-Skandal den Wind aus den Segeln nehmen. In einem richtungsweisenden Kapitalanleger-Musterverfahren wird klargestellt, dass Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY nicht zulässig sind. Diese hatte bis zum Zusammenbruch des Skandalkonzerns im Sommer 2020 die Bilanzen testiert. Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt verkündete das Urteil, was prompt von Musterklägeranwalt Peter Mattil als „hundertprozentig falsch“ bezeichnet wurde. Er kündigte an, Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Das zivilrechtliche Musterverfahren läuft parallel zu einem Strafprozess, in dem Ex-Vorstandschef Markus Braun und zwei Ko-Angeschuldigte seit Ende 2022 vor Gericht stehen. Die Zahl der klagenden Anleger beläuft sich laut der Richterin mittlerweile auf etwa 8700, während weitere 19.000 ihre Ansprüche anmelden, jedoch nicht selbst klagen.

Als Musterkläger wurde ein Bankkaufmann aus Hessen ausgewählt, der 500.000 Euro durch Wirecard-Investitionen verloren hatte. Besonders ins Visier genommen wird EY, da das Unternehmen solvent ist, im Gegensatz zu den ehemaligen Vorstandsmitgliedern von Wirecard, von denen keine Vermögensrücklagen erwartet werden. Gerichtspräsidentin Schmidt erläuterte, dass im Verfahren nur Klagen wegen falscher Marktinformationen gebündelt werden können, wie etwa fehlerhafte Bilanzen und Pflichtmitteilungen. EY veröffentlichte allerdings nicht selbst die fehlerhaften Wirecard-Bilanzen, was den Schadenersatzanspruch gegen EY im Musterverfahren ausschließt.

Nichtsdestotrotz könnten Aktionäre weiterhin Klagen gegen EY anstreben, allerdings müssten diese auf „Verletzung von Prüfpflichten“ basieren, so die Richterin. Die Klagen gegen Markus Braun und andere ehemalige Führungskräfte werden im laufenden Verfahren ohne Umweg weiterverhandelt, wie Schmidt versicherte: „Es geht weiter.“