Ein weiterer juristischer Rückschlag für den Pharmakonzern Bayer: In Philadelphia hat eine Jury entschieden, dass dem Kläger William Melissen aufgrund seiner Krebserkrankung, die durch den Gebrauch des Unkrautvernichters Roundup verursacht worden sein soll, 78 Millionen Dollar zugesprochen werden. Der Betrag setzt sich aus 3 Millionen Dollar für Schadensersatz und 75 Millionen Dollar für Strafschadenersatz zusammen.
Diese Entscheidung steht im Kontrast zu Bayers bisherigen Erfolgen in ähnlichen Verfahren, von denen das Unternehmen 14 von insgesamt 20 Prozessen gewinnen konnte. Doch immer wieder wurden auch gigantische Entschädigungen verhängt, so beispielsweise letztes Jahr zunächst 1,56 Milliarden Dollar, die später auf 611 Millionen Dollar reduziert wurden. Im Januar wurden sogar 2,25 Milliarden Dollar zugesprochen, die dann auf 400 Millionen Dollar verringert wurden.
Bayer zeigt sich von diesem Urteil wenig beeindruckt und äußert die Absicht, das Urteil anzufechten. Aus Sicht des Unternehmens stehen die Schadensersatzzahlungen im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Bewertungen globaler regulatorischer Institutionen. Ein wichtiger Rechtsstreit steht bevor, bei dem der Oberste Gerichtshof der USA involviert werden könnte. Ziel ist es, eine bundesweite einheitliche Rechtsprechung zu erreichen, die im besten Fall die bisherige Klageflut beenden könnte.
Auch wenn Bayer 2020 bereits einen Großteil der damaligen Roundup-Klagen mit einem Vergleich von 10,9 Milliarden Dollar beigelegt hat, sieht sich der Konzern aktuell noch rund 58.000 weiteren Ansprüchen gegenüber. Eine kürzliche Entscheidung des 3. US-Berufungsgerichts könnte dabei Rückenwind geben, denn sie besagt, dass Bundesrecht Bayer vor Klagen nach einzelstaatlichem Recht schützt. Diese Entscheidung wird von Bayer als Gelegenheit gesehen, die laufenden Auseinandersetzungen endgültig zu klären.