11. Oktober, 2024

Pharma

Bayer unter Beschuss: 78 Millionen Dollar Strafe im Roundup-Prozess

Bayer unter Beschuss: 78 Millionen Dollar Strafe im Roundup-Prozess

Das Pharma- und Agrarunternehmen Bayer steht erneut im Fokus der Rechtsstreitigkeiten rund um sein Produkt Roundup. Ein Geschworenengericht in Philadelphia hat dem Kläger William Melissen, der behauptet, durch den Einsatz des Unkrautvernichters an Krebs erkrankt zu sein, 78 Millionen Dollar zugesprochen. Dies ist ein bemerkenswerter Ausgang, vor allem angesichts der Tatsache, dass Bayer 14 der letzten 20 Prozesse in diesem Zusammenhang für sich entscheiden konnte. Dennoch sieht sich das Unternehmen mit massiven Schadensersatzforderungen konfrontiert, darunter ein bedeutendes Urteil im November des vergangenen Jahres, das von anfänglich 1,56 Milliarden auf 611 Millionen Dollar reduziert wurde. Auch eine Entscheidung im Januar wurde von 2,25 Milliarden auf 400 Millionen Dollar heruntergesetzt. Die strittigen 78 Millionen umfassen 3 Millionen an Kompensationszahlungen und satte 75 Millionen an Strafzahlungen. Bayer äußerte sich enttäuscht über das Urteil und kündigte an, in Berufung zu gehen. Das Unternehmen hält an seiner Überzeugung fest, dass glyphosathaltige Produkte nicht krebserregend sind, und verweist dabei auf wissenschaftliche Studien und die Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit. Die Anwaltschaft der Melissens war bislang zu keinem Kommentar bereit. William Melissen und seine Frau Margaret hatten Bayer 2021 verklagt, nachdem bei William non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert wurde. Sie argumentierten, dass sowohl Glyphosat als auch eine weitere Chemikalie in Roundup für seine Erkrankung verantwortlich sind. Bayer hat einen Großteil der damaligen Roundup-Klagen im Jahr 2020 durch eine Zahlung von 10,9 Milliarden Dollar beigelegt. Das Unternehmen sieht sich allerdings nach wie vor anhaltenden 58.000 Klagen gegenüber. Ein Hoffnungsschimmer für Bayer war das gerichtliche Votum im August, das urteilte, dass das Bundesrecht das Unternehmen vor Ansprüchen gemäß einzelstaatlichem Recht schützt. Bayer plant, diesen Konflikt vor den Obersten Gerichtshof der USA zu bringen, um eventuell das gesamte Aufsichtsverfahren abschließen zu können. Bayer hatte das Gericht in Philadelphia gebeten, die Argumentation des 3. US-Berufungsgerichts zu berücksichtigen und die Klage abzuweisen, was jedoch abgelehnt wurde. Der Konzern hat Einspruch eingelegt und verfolgt seine Strategie weiter.