Der Pharma- und Chemiekonzern Bayer hat eine wichtige juristische Auseinandersetzung in den USA gewonnen. Das höchste Gericht des Bundesstaates Delaware bestätigte am Donnerstag die Entscheidung eines Richters, wonach Bayer nicht für gesundheitliche Folgen bestimmter mutmaßlich asbestbelasteter Talkumpuder haften muss. Der Streit entfachte sich, nachdem Bayer im Jahr 2014 das Konsumgütergeschäft von Merck & Co übernommen hatte, zu dem auch die Marke Dr. Scholl's gehört. Lange Zeit versuchte der US-Arzneimittelhersteller Merck & Co, die Haftungsrisiken in Bezug auf die Talkumpuder auf Bayer zu übertragen, auch für die Zeit vor der Übernahme. Dieses Anliegen wurde jedoch erstmals im April dieses Jahres von einem Richter im Bundesstaat Delaware abgelehnt. Die nun erfolgte Bestätigung durch das oberste Gericht des Bundesstaates ist ein weiterer wichtiger Schritt für Bayer, um die Konzernhaftung in Bezug auf den umstrittenen Talkumpuder abzuwenden. In den USA sind derzeit zahlreiche Hersteller von Baby-, Fuß- und anderen Pudern mit Klagen konfrontiert. Den Unternehmen wird vorgeworfen, in der Vergangenheit Inhaltsstoffe verwendet zu haben, die Krebs verursachen können. Bayer ist eines der prominentesten Unternehmen, das sich mit dieser Problematik auseinandersetzen muss. Durch den Ausgang des aktuellen Rechtsstreits wurde jedoch eine bedeutende Hürde genommen. Die Entscheidung des obersten Gerichts von Delaware ist ein wichtiger Sieg für den Bayer-Konzern. Die Aktie des Pharmariesen konnte unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils einen deutlichen Kurszuwachs verzeichnen. Der Rechtsstreit um haftungsbelasteten Talkumpuder ist jedoch noch nicht vollständig beigelegt, da noch weitere Verfahren anhängig sind.