Der Bundesgerichtshof (BGH) wird erst im kommenden Jahr sein lang erwartetes Urteil zu den Voraussetzungen und Grenzen für barrierefreie Zugänge an Wohnhäusern mit mehreren Eigentümern sprechen. Nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe teilte das höchste deutsche Zivilgericht am Freitag mit, dass die Entscheidung am 9. Februar um 9.00 Uhr verkündet wird.
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Fällen intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Im ersten Fall geht es um einen Außenaufzug an einem Jugendstilhaus in München, während im zweiten Fall eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn im Fokus steht (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).
Die Verfahren werden vor dem Hintergrund des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprüft. Gemäß dieser Reform hat jeder Eigentümer das Recht, angemessene bauliche Veränderungen zu verlangen, die den Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Allerdings sind Veränderungen, die eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage zur Folge haben oder einzelne Wohnungseigentümer benachteiligen, nicht gestattet. Die Reform hat jedoch zu offenen Rechtsfragen geführt, die nun vom BGH geklärt werden sollen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird mit großer Spannung erwartet, da sie wichtige Weichenstellungen für die Barrierefreiheit im Wohnungseigentumsrecht mit sich bringen könnte. Die Frage, inwieweit barrierefreie Zugänge gewährleistet werden müssen und welche Grenzen es gibt, beschäftigt nicht nur die direkten Parteien in den vorliegenden Fällen, sondern auch viele andere Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
Mit einem präzisen und richtungsweisenden Urteil des BGH erhofft man sich nun eine Klärung über die Auslegung des reformierten Wohnungseigentumsrechts in Bezug auf barrierefreie Maßnahmen. Dies würde dazu beitragen, Klarheit und Einheitlichkeit in dieses Rechtsgebiet zu bringen.
Aktiennamen: Bundesgerichtshof