16. September, 2024

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Bafin rügt Grenke: Mängel in der Geldwäscheprävention und Kurseinbruch von 13 Prozent

Bafin rügt Grenke: Mängel in der Geldwäscheprävention und Kurseinbruch von 13 Prozent

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat beim Leasingspezialisten Grenke erhebliche Mängel in der Geldwäscheprävention festgestellt. Laut einer Mitteilung der Behörde vom Freitag habe insbesondere die Tochtergesellschaft Grenke Bank in Teilbereichen gegen entsprechende Vorschriften verstoßen.

Darüber hinaus stellte die Bafin fest, dass die Ordnungsmäßigkeit in den Bereichen Kreditgeschäft, Interne Revision sowie Risikomanagement und -controlling des Instituts nicht vollumfänglich gegeben war. Diese Mängel traten in Sonder- und Jahresabschlussprüfungen zu Tage. Im Zuge dieser negativen Nachrichten sank die Grenke-Aktie um mehr als 13 Prozent.

Am gleichen Morgen hatte Grenke zudem bekannt gegeben, dass die Risikovorständin Isabel Rösler das Unternehmen zum Jahresende auf eigenen Wunsch verlassen wird. Sie bekleidete das Vorstandsamt seit Anfang 2021, obwohl ihr Vertrag ursprünglich bis Ende 2026 lief. Ein Unternehmenssprecher betonte, dass es sich bei der gleichzeitigen Veröffentlichung dieser Nachrichten um einen „puren Zufall“ handele und kein Zusammenhang bestehe. Grenke wusste demnach nicht, wann die Aufsicht ihre Ergebnisse publizieren würde, da diese schon länger vorliegen.

Des Weiteren erklärte das Unternehmen, dass man in enger Abstimmung mit den Kontrolleuren daran arbeite, die festgestellten Mängel zu beseitigen. Grenke wurde von der Bafin auferlegt, die festgestellten Defizite innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben und kontinuierlich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der Geldwäscheprävention zu erfüllen. Die Maßnahmen sind seit dem 24. Juli 2024 bestandskräftig, hieß es abschließend in der Mitteilung.