Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat jüngst an Besitzer von Prämiensparverträgen appelliert, potenzielle Nachforderungen zu überprüfen. Besonders Inhaber älterer Verträge könnten von Nachzahlungen profitieren, wie die Behörde unter Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anfang Juli mitteilte.
Prämiensparverträge kombinieren variable Zinsen mit Prämien, die in Abhängigkeit von der Vertragslaufzeit und den regelmäßigen Einzahlungen steigen. Solche Produkte wurden vornehmlich in den 1990er und frühen 2000er Jahren, vor allem von Sparkassen mit Namen wie "Vorsorgesparen" und "Vermögensplan" sowie von Volks- und Raiffeisenbanken unter Bezeichnungen wie "Bonusplan" und "VRZukunft" angeboten.
Ein langjähriger Streit um Zinsklauseln stand im Mittelpunkt vielfacher Auseinandersetzungen. Kritisch wurde dabei die uneingeschränkte Möglichkeit der Banken gesehen, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern. Die Unwirksamkeit solcher Klauseln wurde bereits 2004 vom BGH festgestellt. Jedoch blieb lange unklar, wie die Zinsen nachträglich zu berechnen seien. Im Juli konkretisierte der BGH erstmals einen Referenzzins und erklärte, dass die Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit eine potenzielle Basis darstellen kann.
Christian Bock, Abteilungsleiter für Verbraucherschutz bei der Bafin, rät betroffenen Sparern, ihre Verträge zeitnah prüfen zu lassen und sich bei ihren Banken über die Vertragsdetails zu informieren. Dies gilt auch für Verbraucher, deren Verträge gekündigt sind, da diese möglicherweise ebenfalls Anspruch auf Zinsnachzahlungen haben könnten. Hierbei gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Unterstützung können Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte bieten.
Noch 2021 existierten etwa 1,1 Millionen Prämiensparverträge in Deutschland. Durch teilweise Kündigungen ganzer Vertragsjahrgänge seitens der Banken dürfte diese Zahl signifikant gesunken sein. Bei weiterhin laufenden Verträgen erfolgen Zinsnachzahlungen nicht automatisch. Verbraucherzentralen üben durch Musterfeststellungsklagen seit Jahren Druck aus.