Die Muttergesellschaft der bekannten Handelsketten Woolworth und Tedi hat gegen das Land Baden-Württemberg Schadensersatzforderungen in Höhe von mehr als 32 Millionen Euro eingereicht. Der zentrale Punkt des juristischen Disputs dreht sich um die Frage, ob die Schließungen von Non-Food-Händlern während der Corona-Pandemie zu einer ungleichen Behandlung führten. Eine richtungsweisende Entscheidung zu diesem Fall wird am morgigen Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht erwartet.
Die B.H. Holding, als Muttergesellschaft von Woolworth und Tedi, argumentiert, dass die durch die COVID-19-bedingten, teilweise mehrere Monate andauernden Schließungen ihre Geschäftsinteressen erheblich beeinträchtigt haben. Die Verluste an entgangenem Umsatz seien erheblich gewesen, vor allem angesichts der Tatsache, dass Supermärkte und andere privilegierte Verkaufsstellen ihr vollständiges Sortiment, einschließlich Artikel aus dem Non-Food-Segment, ohne Einschränkungen anbieten durften. Im Gegensatz dazu waren Einzelhandelsketten wie Woolworth und Tedi, die ausschließlich nicht-verzehrbare Produkte wie Haushaltswaren, Schreibwaren, Mode und Freizeitartikel führen, gezwungen, ihre Geschäfte komplett zu schließen.
Diese Art von Klagen ist in Deutschland nicht einzigartig und betrifft auch zahlreiche andere Bundesländer. Woolworth und Tedi beklagen eine durch die Maßnahmen ausgelöste Wettbewerbsverzerrung, die sie in ihrer Marktposition benachteiligt hat. Diese Sichtweise teilen sie mit weiteren Unternehmen aus der Non-Food-Branche, die sich ebenfalls ungerecht behandelt fühlen.
Obwohl die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts von bedeutender Tragweite sein könnte, erwarten viele Experten, dass selbst nach einem Urteil der Rechtsstreit nicht abgeschlossen sein wird. Erwartet wird, dass der Fall in die nächste Instanz gehen könnte, wobei die endgültige Entscheidung voraussichtlich beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe liegt. Dieser hat in vergleichbaren Fällen, etwa in den Branchen der Friseure und Gastronomen, mehrfach die Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen bestätigt, was zu weiteren Interessenskonflikten führen könnte.