08. September, 2024

Technologie

Axel Springer vs. Adblock Plus: Der juristische Schlagabtausch geht in die nächste Runde

Axel Springer vs. Adblock Plus: Der juristische Schlagabtausch geht in die nächste Runde

Deutschlands führendes Verlagshaus, Axel Springer, setzt seinen juristischen Kreuzzug gegen den Werbeblocker Adblock Plus des Kölner Unternehmens Eyeo fort. Trotz einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 wird der Fall erneut vor dem höchsten deutschen Gericht verhandelt.

Das Verfahren dreht sich um die Software Adblock Plus, die Werbeinhalte auf Webseiten erkennt und blockiert. Der Werbeblocker durchforstet den Quellcode der Webseiten nach HTML-Elementen, die als Werbung identifiziert werden können, und analysiert die URLs von Webservern, um Inhalte von solchen, die der Werbebranche zuzuordnen sind, zu unterdrücken.

Im ersten Anlauf versuchte Springer, Adblock Plus als wettbewerbswidrig einzustufen. Doch der BGH sah in seiner Entscheidung von April 2018 keinen unlauteren Wettbewerb und keine illegale aggressive Geschäftspraxis. Die Richter betonten, dass die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers beim Nutzer selbst liege. Auch die Praxis von Eyeo, Zahlungen von Werbeunternehmen zu akzeptieren, damit deren Anzeigen als „akzeptable Werbung“ durchgelassen werden, sei kein Grund für eine Verurteilung.

Nun stützt sich Springer auf das Urheberrecht und argumentiert, dass Werbeblocker in den HTML-Code der Webseiten eingreifen und damit die urheberrechtlich geschützten Inhalte verändern. Ein Konzern-Sprecher betonte, dass dies nicht nur die finanzielle Grundlage des Journalismus untergrabe, sondern auch den freien Zugang zu meinungsbildenden Informationen gefährde.

Eyeo weist diese Vorwürfe energisch zurück und warnt vor weitreichenden Folgen, sollte Springers Argumentation folgen. Eine solche Entscheidung würde bedeuten, dass Internetnutzer nicht mehr frei entscheiden könnten, wie sie ihren Browser konfigurieren, und könnte das Ende eines barrierefreien und sicheren Internets bedeuten. Zudem müssten App-Entwickler zukünftig jeden Webseitenbetreiber um Erlaubnis bitten, ob ihre Anwendungen genutzt werden dürfen, was zu großer Rechtsunsicherheit führen würde.

Bisher folgten weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht Hamburg den Argumenten von Springer. Beide Instanzen sahen keine urheberrechtswidrige Umarbeitung des Webseitenprogramms durch Adblock Plus.