Der erbitterte juristische Konflikt zwischen Deutschlands größtem Verlag Axel Springer und der Kölner Softwareschmiede Eyeo, den Entwicklern der Werbeblock-Software Adblock Plus, wird erneut das Bundesgericht in Karlsruhe beschäftigen. Nachdem Springer im Jahr 2018 mit seinem Versuch, Adblock Plus zu verbieten, gescheitert war, geht es nun in die nächste Runde. Allerdings ist eine Entscheidung erst nach weiteren Verhandlungen im kommenden Jahr zu erwarten.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die umstrittene Software Adblock Plus, die es Internetnutzern ermöglicht, Werbung auf Webseiten zu blockieren. Springers Argumentation für das neuerliche Verfahren fußt nun auf urheberrechtlichen Ansprüchen an den HTML-Quellcodes seiner Webseiten, die durch den Adblocker manipuliert würden.
Eyeo hingegen betont die Nutzerrechte. Geschäftsführer Frank Einecke sieht in dem Prozess eine grundsätzliche Frage der Internetfreiheit und fordert das Recht der Anwender, selbst über ihre Browsereinstellungen zu entscheiden. Dieses Duell um die Deutungshoheit im Netz spiegelt eine tiefere gesellschaftliche Diskussion wider: den Konflikt zwischen kommerziellen Interessen der Verlage und den zunehmend selbstbestimmten Nutzungsgewohnheiten der Internetnutzer.
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Vertrieb manipulativer Software abgewartet. Dieses Urteil klärt die Frage, ob solche Programme, die temporäre Datenveränderungen vornehmen, urheberrechtlich bedenklich sind. Der BGH plant, die mündliche Verhandlung im Fall Axel Springer gegen Eyeo im April 2025 fortzusetzen.
In den nächsten Monaten haben beide Parteien Gelegenheit, sich zum EuGH-Urteil zu äußern, bevor im Frühjahr die hitzige Debatte in Karlsruhe weitergeht. Eines jedoch bleibt gewiss: Die Entscheidung wird sowohl für die Medienlandschaft als auch für die Freiheit im Netz wegweisend sein.