Der Bundesgerichtshof hat mit einem richtungsweisenden Urteil den Betreibern von Autowaschanlagen eine klare Verantwortung auferlegt. Wird ein Fahrzeug in einer Waschanlage beschädigt, trägt der Betreiber die Haftung, sofern das Auto serienmäßig und im ordnungsgemäßen Zustand ist. Die Richter in Karlsruhe machten deutlich, dass das Risiko eines Schadens nicht beim Fahrer liegt, wenn das Design der Waschanlage nicht mit marktgängigen Fahrzeugen kompatibel ist. Konkret wurde dies am Beispiel eines Range Rovers illustriert, dessen serienmäßiger Heckspoiler während des Waschvorgangs beschädigt wurde. Das Gericht urteilte zugunsten des Autofahrers aus Rheine und verpflichtete die Tankstelle zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 3.200 Euro. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp betonte, dass Fahrzeugbesitzer auf das intakte Verlassen der Waschanlage vertrauen dürfen. Auch wenn die Anlage funktionstüchtig war, trug sie nicht der Konstruktion des klägerischen Fahrzeugs Rechnung, weshalb die Haftung bei der Betreiberin liegt.