Die Bundesnetzagentur hat in einem historischen Schritt erstmals neun Automaten offiziell als Postfilialen anerkannt. Diese Poststationen ermöglichen das Abgeben und Abholen von Paketen, den Kauf von Briefmarken sowie das Einwerfen von Briefen. Videoberatung rundet das automatisierte Angebot ab. Bisher wurden derartige Automaten nicht als vollwertige Filialen gezählt und trugen somit nicht zur Erfüllung der Filialnetzpflicht der Deutschen Post bei – dies ändert sich nun grundlegend.
Die neuen Standorte verteilen sich auf mehrere Bundesländer: Zwei in Nordrhein-Westfalen (Dortmund und Siegen), zwei in Bayern (Hummeltal und Egling), zwei in Baden-Württemberg (Steinhausen an der Rottum und Ebersbach an der Fils), sowie jeweils ein Standort in Hessen (Aßlar), Niedersachsen (Georgsmarienhütte) und Sachsen-Anhalt (Muldestausee).
Laut bestehendem Gesetz ist die Post verpflichtet, in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern eine Filiale anzubieten, die zudem in urbanen Gebieten nicht mehr als zwei Kilometer entfernt sein darf. Doch gerade aufgrund des Strukturwandels – dem Rückgang von Kiosken und Supermärkten, die als Filialpartner fungierten – konnte diese Vorgabe bislang nicht überall eingehalten werden. Im Juli 2024 fehlten beispielsweise 141 Filialstandorte.
Mit der letztjährigen Novelle des Postgesetzes kann die Post nun auch Automatenlösungen auf ihre Filialnetzpflicht anrechnen, solange die Bundesnetzagentur zustimmt und die Kommunen einbezogen werden. Laut einem Sprecher der Post bieten die neuen Stationen eine kundenfreundliche und rund um die Uhr verfügbare Lösung. Die Behörde prüft indes weitere Anträge, um möglicherweise zukünftig noch mehr solcher Standorte anzuerkennen.