Der australische Wettbewerbshüter Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) hat rechtliche Schritte gegen die Online-Reiseeinheit von Webjet eingeleitet. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Verbraucher hinsichtlich der Preise von Flügen und Buchungen getäuscht zu haben, was einen Kursrutsch der Webjet-Aktie von 13 % zur Folge hatte. Die ACCC beschuldigt Webjet Marketing Pty Ltd, zwischen 2018 und 2023 wesentliche Gebühreninformationen aus den angebotenen Mindestpreisen für Flugtickets auf ihrer Website, in sozialen Medien und über E-Mails vorenthalten zu haben. Die Kurskorrektur der Webjet-Aktie führte sie zu ihrem niedrigsten Wert seit drei Wochen. In den beanstandeten Preisangaben des Unternehmens wurden Kosten wie die zwingend zu entrichtende „Webjet-Servicegebühr“ und die „Buchungspreis-Garantie“ nicht einkalkuliert, was Preisspannen von 34,90 bis 54,90 australischen Dollar pro Buchung bedeutete, so die ACCC. Gina Cass-Gottlieb, Vorsitzende der ACCC, betonte, dass in Zeiten finanzieller Herausforderungen viele Verbraucher realistische Preisinformationen erwarteten. Die Angabe des günstigsten Preises müsse einen echten Mindestpreis darstellen, der nicht durch zusätzliche Gebühren und Kosten beeinflusst wird. Darüber hinaus wird Webjet vorgeworfen, Bestätigungs-E-Mails nach der Zahlungseingang für Flugbuchungen verschickt zu haben – für 382 Buchungen, ohne diese tatsächlich zu buchen. Die ACCC verfolgt seit letztem Jahr verstärkt die Einhaltung des australischen Verbraucherrechts. 2023 gab es bereits rechtliche Auseinandersetzungen mit Qantas, dem der Verkauf von Tickets für stornierte Flüge vorgeworfen wurde. Gegenüber dem Bundesgericht fordert die ACCC nun Geldbußen, Unterlassungsverfügungen, Verbraucherausgleich und weitere Auflagen. Webjet betonte in einer separaten Erklärung, dass man bereits vor den rechtlichen Schritten mit der ACCC kooperiert habe und Schritte unternommen habe, um die Preis- und Gebührentransparenz weiter zu verbessern.