05. April, 2025

Finanzen

Aus der Gaming-Nische ins Visier des Fiskus

Ob Messer, Sturmgewehre oder bunte Tarnungen – virtuelle Spielobjekte wie „Skins“ sind zum Millionenmarkt geworden. Doch der digitale Reichtum bleibt nicht immer steuerfrei. Jetzt geraten Gamer, Eltern – und der Gesetzgeber – unter Druck.

Aus der Gaming-Nische ins Visier des Fiskus
Virtuelle Wertanlage mit Risiko: Das Karambit „Blue Gem“ aus Counter-Strike 2 wurde zuletzt mit über 1,5 Millionen US-Dollar bewertet – doch viele Spieler wissen nicht, dass solche Verkäufe steuerpflichtig sein können.

Wenn der AK-47-Skin plötzlich steuerpflichtig wird

Was einst als Zufallsfund beim Zocken begann, ist heute ein lukrativer Graumarkt mit echtem Geld: Virtuelle Gegenstände wie Skins aus Spielen wie Counter-Strike 2 erzielen auf Tauschbörsen mitunter sechsstellige Beträge – ohne dass die betroffenen Spieler oder deren Eltern sich der steuerlichen Konsequenzen bewusst sind. Doch der Staat schaut längst genauer hin.

Mit dem Verkauf des seltenen „Blue Gem“-Skins für bis zu 400.000 Dollar oder Messerdesigns im Millionenwert ist aus einem digitalen Hobby ein wirtschaftlich relevantes Phänomen geworden.

Steuerexperten sehen Parallelen zum frühen Kryptomarkt – und warnen: Auch wer nur spielt, kann schnell zum Steuerhinterzieher werden.

Ein steuerfreier Raum? Von wegen

Bislang fehlt es an klaren gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung virtueller Gegenstände in Spielen. Doch die Rechtsauffassung unter Steuerjuristen ist eindeutig: „Skins sind ein steuerpflichtiges Wirtschaftsgut“, sagt der Münchner Steueranwalt Dr. Lennart Brüggemann.

Die Einordnung sei damit ähnlich wie bei Kryptowährungen – auch dort begann der Staat spät, aber mit Nachdruck, Einnahmen zu kontrollieren und nachträglich zu besteuern.

Private Spieler, die vereinzelt Skins verkaufen, dürften laut aktueller Rechtslage noch unter die steuerfreien „privaten Veräußerungsgeschäfte“ fallen – allerdings nur, wenn sie die Gegenstände mindestens ein Jahr gehalten haben oder unterhalb der 1000-Euro-Freigrenze bleiben.

Wer häufiger handelt, zeitnah kauft und verkauft oder gar eine Sammlung auflöst, läuft schnell Gefahr, als gewerblicher Händler eingestuft zu werden – mit allen steuerlichen Folgen.

Gewerbe oder Hobby? Eine Frage der Frequenz

Wo genau die Grenze verläuft, bleibt unklar – und macht den Handel mit Skins steuerrechtlich zu einer Falle. „Entscheidend sind Regelmäßigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und die Intensität der Handelsaktivitäten“, erklärt Steueranwalt Dr. Matthias Oldiges von der Kanzlei KMLZ.

Der Unterschied zwischen Hobby und Gewerbe: Wer regelmäßig Skins kauft und verkauft, riskiert den Status als Privatperson – mit Pflicht zur Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer und Finanzamtkontrolle.

Wer mehrere hundert Transaktionen pro Jahr über Plattformen wie Skinport oder Skinbaron tätigt, muss nach aktueller Auslegung ein Gewerbe anmelden – inklusive Umsatzsteuerpflicht, Buchhaltung und gegebenenfalls Gewerbesteuer.

Die meisten Gamer wissen davon nichts. Viele Minderjährige nutzen das Taschengeld zum Handel, manche sammeln jahrelang. Wenn dann der Verkaufserlös kommt – etwa um sich ein neues Notebook zu finanzieren –, kann das Finanzamt plötzlich auf der Matte stehen.

Eltern haften für ihre Gamer-Kinder

Besonders brisant wird es, wenn die Betroffenen minderjährig sind. Denn auch dann gilt: Wer relevante Einkünfte erzielt, ist steuerpflichtig – und die Eltern haften unter Umständen mit. Steueranwalt Kleffmann warnt:

„Wenn Eltern es unterlassen, die Einkünfte ihres Kindes dem Finanzamt zu melden, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.“

Dann drohen Steuernachforderungen, Zinsen – und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren.

Steuerlich gilt für Minderjährige dasselbe wie für Erwachsene: Der Grundfreibetrag liegt bei 12.096 Euro pro Jahr. Werden die Skins unterjährig mit Gewinn verkauft, ist das als Spekulationsgeschäft zu versteuern – und bei Überschreitung der Freigrenze sogar der gesamte Betrag. Es ist also nicht nur eine Frage des Spielspaßes, sondern auch der steuerlichen Aufklärung.

Finanzämter rüsten auf – und durchsuchen Plattformen

Noch gibt es keine zentrale Meldepflicht der Skin-Marktplätze an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Doch auch ohne direkte Meldungen finden die Behörden Wege.

Mit Hilfe automatisierter Suchprogramme – sogenannter Webcrawler – analysiert das BZSt systematisch Plattformen und Social Media, um potenzielle Steuerhinterziehung zu identifizieren. Auch Landesämter wie in Nordrhein-Westfalen oder Bayern haben das Thema inzwischen auf dem Radar – und greifen bei Verdacht zu gezielten Ermittlungen.

Wer glaubt, durch die scheinbare Anonymität digitaler Marktplätze geschützt zu sein, irrt. Die Finanzämter kombinieren öffentliche Daten mit Plattformzugängen, Paypal-Verknüpfungen und im Zweifel IP-Adressen. Dass schon Schüler ins Visier geraten, ist längst keine Ausnahme mehr.

Was Gamer jetzt tun sollten – und der Gesetzgeber verschläft

Steuerberater raten Gamern und ihren Eltern zur Vorsicht – und zu mehr Dokumentation. Wer Skins handelt, sollte Einkäufe, Verkäufe, Haltefristen und Erlöse sauber dokumentieren, idealerweise in einer Excel-Tabelle mit Screenshots der Transaktionen.

Wer häufiger handelt oder größere Summen bewegt, sollte frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen – nicht erst, wenn das Finanzamt anklopft.

Gleichzeitig liegt die Verantwortung auch beim Gesetzgeber. Bis heute fehlen klare Regeln zur steuerlichen Behandlung digitaler Sammelobjekte in Videospielen – trotz milliardenschwerem Marktvolumen.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch der Gesetzgeber – analog zu Kryptowährungen – eine eindeutige Besteuerung von Skins einführt. Bis dahin gilt: Wer Gewinne macht, sollte sie melden. Sonst droht der Steuer-Schuss nach hinten loszugehen.

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