09. März, 2025

Wirtschaft

Aufatmen bei Nord Stream 2: Verlängerte Frist für Kleingläubiger zur Abwendung der Insolvenz

Aufatmen bei Nord Stream 2: Verlängerte Frist für Kleingläubiger zur Abwendung der Insolvenz

Die Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 erhält einen weiteren zeitlichen Aufschub, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Das Kantonsgericht in Zug hat entschieden, dass Kleingläubiger nun bis zum 9. Mai auf ihr Geld warten müssen. Diese Entwicklung wurde zuvor vom NDR gemeldet und bietet der Gesellschaft einen wichtigen, wenn auch vorübergehenden, Atemzug.

Bereits im Januar desselben Jahres war der hoch verschuldeten Nord Stream 2 AG, die zum russischen Gazprom-Konzern gehört, ein Zahlungsaufschub gewährt worden. Damals hatte das Gericht darauf bestanden, dass alle Kleingläubiger bis zum 5. März befriedigt werden müssen. Sollte dies nicht geschehen, wäre ein Konkursverfahren gemäß deutschem Insolvenzrecht unvermeidlich gewesen. Der neuerliche Antrag auf Fristverlängerung wurde von Transliq, die als Sachwalterin der Nord Stream 2 fungiert, gestellt. Weder das Gericht noch Transliq standen für eine Stellungnahme zur Verfügung.

Die Pipeline Nord Stream 2 war ursprünglich dafür vorgesehen, russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland zu leiten. Obwohl sie baulich fertiggestellt wurde, scheiterte der Betrieb zunächst aufgrund geopolitischer Spannungen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022. Zudem wurde einer der Pipeline-Stränge im September 2022 bei einem Anschlag zerstört, ähnlich wie die operative Nord Stream 1.