Viele Sparer, die sich auf den Ruhestand vorbereiten, finden zunehmend Interesse an der Umwandlung ihrer 401(k)-Ersparnisse in eine Roth IRA. Ein wesentlicher Anreiz dabei ist der Vorteil, dass nicht nur eigene Beiträge, sondern auch die arbeitgeberseitigen Zuschüsse in die Umwandlung einbezogen werden können. Besonders bei arbeitgeberseitigen Zuschüssen handelt es sich um „geschenktes Geld“, das das Wachstum des Vorsorgevermögens erheblich beschleunigen kann.
Ein wichtiger Aspekt, der bei der Umwandlung zu berücksichtigen ist, sind die anfallenden Einkommenssteuern auf das gesamte umgewandelte Kapital. Gerade bei größeren Beträgen kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Daher ist es ratsam, sich von einem Finanzberater unterstützen zu lassen, um die jeweils optimale Herangehensweise auszuloten.
Ein weiterer Vorteil der Roth-IRA-Umwandlung besteht darin, dass diese Konten nicht den Anforderungen zu den Mindestentnahmeregeln (RMD) unterliegen. Im Gegensatz dazu müssen 401(k)-Konten spätestens ab einem Alter von 73 Jahren, oder 75 Jahren für Personen, die nach dem 31. Dezember 2032 74 Jahre alt werden, Entnahmen verzeichnen. Da solche Entnahmen zu einer höheren Steuerlast führen könnten, ist eine vorausschauende Planung entscheidend.
Ein häufig übersehener Vorteil der Roth IRA ist die Flexibilität bei den Anlagemöglichkeiten. Viele Banken und Wertpapierhäuser bieten den Zugang zu Roth IRA-Konten an, oft zu günstigeren Gebühren als bei traditionellen 401(k)-Plänen. Diese Flexibilität und die Aussicht auf steuerfreie Abhebungen machen die Roth IRA zu einer attraktiven Option für viele Anleger.