Ein tragischer Angriff im Stadtpark
Es war ein Angriff, der die Grundfesten der Sicherheit in Frage stellt. Im Stadtpark Schöntal in Aschaffenburg griff der 28-jährige Afghane Enamullah O. mit einem Messer eine Gruppe Kindergartenkinder an.
Dabei starb ein zweijähriger Junge, ein 41-jähriger Mann, der eingriff, wurde tödlich verletzt. Drei weitere Personen, darunter ein weiteres Kleinkind, erlitten teils schwere Verletzungen.
„Die Kinder waren in einem Bollerwagen unterwegs“, schilderte ein Polizist. „Es war ein unvermittelter Angriff, bei dem er gezielt auf ein Kind einstach.“
Die Szenen des Chaos wurden durch den Mut eines Vaters und der Erzieherin gemildert – ein Eingreifen, das möglicherweise weitere Opfer verhinderte.
Der Täter: Ein psychisch kranker Mann mit Vergangenheit
Enamullah O. war kein Unbekannter. Seit seiner Ankunft in Deutschland 2022 war er dreimal wegen Gewalttaten aufgefallen, darunter ein Angriff auf eine ukrainische Frau in einer Asylunterkunft in Alzenau. „Er war gefährlich“, berichtete ein Nachbar. „Wir hatten Angst vor ihm.“
Trotz dieser Vorfälle war O. immer wieder aus psychiatrischen Einrichtungen entlassen worden. Medikamente, die bei der Durchsuchung seines Zimmers gefunden wurden, legen nahe, dass er in Behandlung war – allerdings offenbar ohne ausreichende Kontrolle.
Abschiebung gescheitert – ein Behördenfiasko
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Versäumnisse im Asylsystem. Der Afghane war bereits im Juni 2023 zur Abschiebung nach Bulgarien vorgesehen, doch eine verspätete Mitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) machte die Umsetzung unmöglich. Als die bayerischen Behörden die Information erhielten, war die Frist bereits abgelaufen.
„Die Verantwortung liegt allein beim Bamf“, betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
Dass Bundeskanzler Olaf Scholz die Aufklärung forderte, konterte Herrmann: „Der Kanzler kann sich hier voll mit seinen eigenen Behörden beschäftigen.“
Psychisch krank und schuldunfähig?
Die Ermittler prüfen derzeit, ob O. zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Eine gerichtlich bestellte Betreuerin war aufgrund seiner psychischen Erkrankung eingesetzt worden. Sollte er als schuldunfähig gelten, droht ihm keine Haftstrafe, sondern eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie.
Ein System, das scheitert
Der Fall verdeutlicht gravierende Schwächen im deutschen Asyl- und Rechtssystem:
- Verspätete Abschiebung: Ein Behördenversagen führte dazu, dass O. trotz Ablehnung seines Asylantrags in Deutschland blieb.
- Fehlende Kontrolle: Trotz Gewaltvorfällen und psychischer Erkrankung wurde der Täter nicht konsequent überwacht.
- Unrealistische Rückführungsregeln: Selbst bei rechtzeitiger Entscheidung hätte eine Abschiebung nach Afghanistan wegen Sicherheitsbedenken kaum stattgefunden.
Politische Reaktionen: Die Stunde der harten Worte
Der Vorfall hat eine hitzige politische Debatte ausgelöst. „Jetzt ist die Stunde der harten Maßnahmen“, erklärte Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Polizeigewerkschaft.
Bayerns Innenminister Herrmann forderte, den Schutz der Bevölkerung stärker zu priorisieren: „Wir können uns solche Fehler nicht mehr leisten.“
Die Grünen und SPD verteidigten indes die bisherigen Regeln. „Es ist wichtig, die Balance zwischen humanitärem Schutz und Sicherheit zu finden“, sagte Familienministerin Lisa Paus.
Wie weiter?
Die Frage nach den Konsequenzen bleibt. Experten fordern mehr Effizienz bei Asylverfahren, strengere Überwachung von psychisch kranken Personen und eine Reform der Abschiebepraxis. Doch ob sich diese Forderungen in der Praxis umsetzen lassen, bleibt ungewiss.
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