Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben die Entscheidung getroffen, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Sie reagieren damit auf das bisherige Nichthandeln der Bundesländer hinsichtlich einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro. Diese Anpassung, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 empfohlen wurde, scheint somit zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich zu sein.
Die Ministerpräsidenten wollen das Thema zwar bei ihrem Treffen im Dezember noch einmal diskutieren, aber durch die Verfassungsbeschwerde setzen die Sender die Landeschefs nun merklich unter Druck. Aktuell ist der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro angesetzt, was den Sendern im Jahr rund neun Milliarden Euro einbringt. Eine Erhöhung um 58 Cent pro Monat sei, so die Sender, unerlässlich, um eine unabhängige Berichterstattung zu gewährleisten.
Sowohl Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD, als auch Norbert Himmler, Intendant des ZDF, betonen in ihren Statements die Bedeutung einer staatsfernen und gesicherten Finanzierung für die journalistische Unabhängigkeit. In einer Welt, die von Krisen geplagt ist, sei es umso wichtiger, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zuverlässig über diese berichtet.
Bereits vor etwa vier Jahren war das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in die Diskussion um den Rundfunkbeitrag involviert, als Sachsen-Anhalt eine Erhöhung blockierte. Dies führte zu einer verspäteten Anpassung des Beitrags im Sommer 2021. Durch den erneuten Gang nach Karlsruhe möchten die Sender nun einen Präzedenzfall schaffen und hoffen, dass die Länder ihrem Vorgehen folgen.
Einige Ministerpräsidenten, darunter die von Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg, stehen einer Erhöhung skeptisch gegenüber. Die jüngsten Skandale, wie der beim RBB, tragen zu ihrem Misstrauen bei. Zudem wird kritisiert, dass die Sender auf vorhandene Rücklagen zurückgreifen sollten, bis weitere Reformen greifen. Die KEF widerspricht dieser Ansicht jedoch und befürwortet die geplante Erhöhung.
Die Möglichkeit, den Beitrag pünktlich zum neuen Jahr zu erhöhen, wird aus zeitlichen Gründen als äußerst unwahrscheinlich betrachtet. Unstimmigkeiten bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz führten dazu, dass die Länderchef lediglich eine Reform der Senderstruktur beschlossen, die Finanzfrage jedoch vertagt haben. Ein "Systemwechsel" im Beitragsmodell wird ins Auge gefasst, auch wenn an der Existenz des Beitrags nicht gerüttelt wird.